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Berlin: Senat will keine Rauchmelderpflicht

Nach der Feuer-Katastrophe wird gefordert, die Brandschutz-Richtlinie zu verschärfen.Ein Pround Contra

Die Vereinigten Staaten, Großbritannien oder die skandinavischen Ländern sind weiter. Rauchmelder sind dort in rund 90 Prozent der Häuser zu finden. Denn die Hauseigentümer sind dort verpflichtet, die handtellergroßen Apparate, die auf Rauchentwicklung mit einem akustischen Signal reagieren und frühzeitig warnen, in den Wohnungen zu installieren. Auch in anderen Punkten sind die Gesetze in diesen Länder wesentlich strenger: Möbel, Einrichtungsstoffe oder Fernsehgehäuse müssen aus brandhemmenden Materialien hergestellt sein. Gleiches gilt auch für Kinderwagen, deren Materialien bei einem Feuer keine giftigen Gase freisetzen dürfen.

Diese Regelungen würde sich die Feuerwehr auch für Deutschland wünschen. Denn feuerhemmende Materialien würden die Folgen eines Brandes erheblich mindern, sagt Berlins Feuerwehr-Sprecher Matthias Waligora. Auch die Rauchmelder gelten bei den Brandschützern als wichtige Lebensretter. Bei einem flächendeckenden Einbau könnte die Zahl der Todesfälle bei Bränden um die Hälfte sinken. „Eine Pflicht würden wir in Berlin begrüßen“, sagt Waligora. „Wir hoffen darauf, dass dies bei der Novelle der Bauordnung geschehen wird.“

Aber der Senat will diesen Weg nicht gehen. Bei der Neufassung der Bauordnung werden die Rauchmelder nicht zur Pflicht gemacht. „Wir setzen auf Freiwilligkeit“, sagt Petra Rohland, Sprecherin bei der Senatsbauverwaltung. In Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland und zuletzt Hamburg sieht es anders aus. Diese Bundesländer haben die Pflicht zu Rauchmeldern in ihren Bauordnungen festgeschrieben. Zunächst gilt sie für Neubauten; für bestehende Gebäude wird eine mehrjährige Übergangsfrist eingeräumt, während der die Häuser nachgerüstet werden müssen.

Claudia Hämmerling von den Bündnisgrünen will sich mit der Haltung des Senats nicht abfinden. Erst im vergangenen Jahr war ein Antrag ihrer Fraktion zur Rauchmelderpflicht im Abgeordnetenhaus abgeschmettert worden. Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Moabit will sie den Antrag erneut im Parlament zur Abstimmung bringen – erweitert um die Pflicht für Hauseigentümer, in den Hausfluren Verhaltensmaßregeln im Brandfall zu hängen. Damit es dabei keine Verständnisschwierigkeiten gibt, sollten die Hinweise mit Piktogrammen erläutert sein. Auch dieses ist anders als in Deutschland beispielsweise in den Vereinigten Staaten vorgeschrieben.

Dieter Blümmel von Hauseigentümerverband Haus und Grund hält weitere gesetzliche Regelungen nicht für notwendig. Die Brandschutzbestimmungen seien ausreichend, sagt Blümmel. Für Hartmann Vetter vom Mietervererin ist es wichtiger, dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden: „Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in den Fluren kein Gerümpel herumsteht, dass in Brand geraten kann.“

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