zum Hauptinhalt

Berlin: Senat will mehr Kameras – aber nur bei der BVG

Innensenator lehnt flächendeckende Videoüberwachung der Stadt ab und hält CDU-Forderung, Moscheen zu beobachten, für „verfassungsfeindlich“

Berlins öffentliche Plätze und Straßen sollen auch nach den Anschlägen von London nicht mehr als bisher üblich durch Videokameras überwacht werden. „Das ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung oder Prävention von Terrorismus“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern nach einer Senatssitzung.

Eine Ausnahme machte Körting allerdings: Für öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe befürworte der Senat, den Einsatz von Kameras auszuweiten und die Videoaufnahmen länger als bisher zu speichern, um Straftäter abzuschrecken und die Aufklärung zu erleichtern.

Der Innensenator begrüßte den Modellversuch der BVG, die am Montag angekündigt hatte, die Bilder ausgewählter Videokameras künftig 24 Stunden lang zu speichern. Sollte sich das vorerst auf ein gutes Jahr begrenzte Projekt bewähren, will sich Körting – gegen den Widerstand des Berliner Datenschutzbeauftragten – dafür stark machen, künftig die Videoaufnahmen aller Überwachungskameras in U-Bahnhöfen und Zügen zu speichern. Dabei geht es allerdings weniger um die Vorbeugung terroristischer Anschläge, sondern vor allem darum, allgemeine Straftaten oder Sachbeschädigungen zu verhindern und aufzuklären.

Außerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel sei eine erweiterte Videoüberwachung aber wegen des großen Aufwands im Verhältnis zum geringen Nutzen „nicht sinnvoll“. Solche Maßnahmen „gaukeln den Menschen eine Sicherheit vor, die man nicht gewährleisten kann“. Direkt nach den Anschlägen von London hatte Körting bereits gesagt, dass es unmöglich sei, eine absolute Sicherheit gegen Anschläge zu erreichen.

Eine Absage erteilte Körting Forderungen von Unionspolitikern, die Überwachung der Berliner Moscheen durch den Verfassungsschutz auszuweiten, um gewaltbereite Islamisten besser zu kontrollieren. „Es ist mit der Verfassung und der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren, bei jeder Moschee zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.“

Die Behörden könnten Moscheen nur überwachen, wenn deren Besucher oder Betreiber tatsächlich eine Gefahr darstellten. Das sei aber nur bei einigen wenigen Berliner Moscheen der Fall – „dort sind Verfassungsschutz und Staatsschutz auch mit V-Leuten vertreten“, sagte Körting. Die Forderung der CDU nach allgemeinen Kontrollen von muslimischen Einrichtungen sei verfassungsfeindlich und stelle die Religionsgemeinschaft unter Pauschalverdacht. Auch dränge man so Muslime in die Arme von Extremisten.

Die Berliner CDU kritisierte die Position von BVG und Landesregierung zur Gefahrenabwehr als „halbherzig“. Mehr Sicherheit sei nicht durch einen Modellversuch zur erweiterten Videoaufzeichnung zu erreichen. Stattdessen forderte die CDU mehr Sicherheitskräfte auf den Bahnhöfen und eine flächendeckende Videoüberwachung in der ganzen Stadt. Die FDP ist gegen mehr Videokontrollen, fordert aber ebenfalls mehr Personal auf den Bahnhöfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false