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Bundesratsinitiative: Senat will soziale Träger durchleuchten

Der Senat zieht Konsequenzen aus der "Maserati"-Affäre und will die Träger sozialer Leistungen zur Offenlegung der Geschäftsunterlagen zwingen.

Dazu ist laut Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuches XII notwendig. Damit zieht der Senat Konsequenzen aus der „Maserati-Affäre“ um die Berliner Treberhilfe, deren Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Der ehemalige Geschäftsführer der Treberhilfe, Harald Ehlert, hatte einen Maserati als Dienstwagen benutzt. Er soll ein Jahresgehalt bezogen haben, das in der Höhe nur in Privatunternehmen üblich ist. Ehlert hatte stets gesagt, dass gemeinnützige Unternehmen Gewinne machen sollten. Das Geschäftsgebaren bei der Treberhilfe war niemanden aufgefallen – die Verwaltung hatte kein Recht, die Unterlagen der Treberhilfe einzusehen.

Das will Bluhm nun über den Umgang mit Personalkosten möglich machen. Soziale Träger sollen in Zukunft über die Offenlegung ihrer Bücher beweisen, dass sie wirtschaftlich angemessene Löhne zahlen. Dazu muss die Verwaltung die Bücher der Träger einsehen. Verweigert ein Träger den Blick in die Unterlagen und die Offenlegung der Personalkosten, werde ihm die Verwaltung die Entgelte kürzen können, wenn das Sozialgesetzbuch geändert ist, so Bluhm. Für entgeltfinanzierte Leistungen gibt das Land jährlich 2,3 Milliarden Euro aus. Bluhm erwartet eine Mehrheit für die Initiative. Um die Unterlagen zu prüfen, müsse sie Betriebswirte einstellen, sagte sie. Deren Zahl werde „nicht zweistellig“ sein. wvb.

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