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Berlin: Senatoren ruhen nicht

Warum die Grünen Unmögliches von Peter Strieder fordern

Die Grünen-Fraktionschefin Sibyll-Anka Klotz und ihr Stellvertreter Oliver Schruoffeneger hatten zur Tempodrom-Affäre eine seltsame Idee. Sie forderten Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) auf, sein Amt „ruhen zu lassen“, solange die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Das können sie nicht ernst gemeint haben. Nach der Berliner Verfassung und dem Senatorengesetz kann nämlich kein Senator seine Amtsgeschäfte ruhen lassen.

Es ist das gute Recht von Abgeordneten, den Rücktritt eines Senators oder des gesamten Senats zu fordern. Aber ein ruhendes Amt gibt es aus guten Gründen nicht. Da jedes Senatsmitglied dem Parlament verantwortlich ist, muss es sich der Verantwortung auch stellen. Gäbe es eine Selbstbeurlaubung, könnte jeder auf unbestimmte Zeit wegbleiben, wenn es für ihn politisch unangenehm wird. Wer sollte dann stellvertretend für einen Senator Verantwortung übernehmen? Nach dem Senatorengesetz sind Disziplinarverfahren gegen Senatoren ausgeschlossen und damit auch die Suspendierung. Nur Beamte können bis zur Klärung eines Dienstvergehens suspendiert werden, Senatoren nicht. Nun ist zwar in der Geschäftsordnung des Senats die wechselseitige Vertretung von Senatoren geregelt, aber das gilt nur für die Abwesenheit bei Urlaub, Krankheit oder Dienstreise. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, ein Senatsmitglied loszuwerden. Nach Artikel 56 der Berliner Verfassung kann es „jederzeit“ von sich aus zurücktreten. Nach Artikel 57 kann das Parlament den Rücktritt durch Misstrauensvotum erzwingen. Das geschah nur ein einziges mal: Am 16. Juni 2001, der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen und seine CDU-Senatoren mussten zurücktreten.

Die Senatoren werden auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters vom Parlament gewählt. Er kann sie folglich weder ernennen noch entlassen, sondern nur einem freiwilligen Rücktritt nachhelfen. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind nicht immer ein Rücktrittsgrund. Wird allerdings Anklage erhoben, dürften politische Konsequenzen fällig sein. Selbst das steht nicht in der Verfassung, ist aber guter politischer Brauch. In dieser Lage trat 1975 Finanzsenator Heinz Striek (SPD) wegen der Affäre um den Steglitzer Kreisel zurück; der Prozess gegen ihn endete mit Freispruch.

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