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Seniorenheime: 230 Millionen Euro in den Sand gesetzt

Nach der Insolvenz des Betreibers DSK will die landeseigene Holding jetzt Mietschulden in Höhe von 230 Millionen Euro eintreiben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Jahrelang ist wenig geschehen. Jetzt auf einmal will das Land Berlin vom Seniorenheim-Betreiber DSK, der seit einigen Monaten pleite ist, 230 Millionen Euro eintreiben. Es geht um Mietrückstände samt Nebenkosten, Verzugszinsen und unterlassene Instandhaltung. 24 Heime und zwei Hotels der Firmengruppe DSK/Pro Seniore stecken in den Skandalfonds der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin. Das Unternehmen war von Anfang an ein säumiger Mieter, der jährlich 28,5 Millionen Euro Miete in die Fonds einzahlen sollte, dies aber nur gelegentlich oder mit großer Verspätung tat.

Die Immobilien wurden zwischen 1996 und 1999 gekauft, um damit elf geschlossene Fonds der Bankgesellschaft zu bestücken. Den arglosen Anlegern wurde die DSK e. V. als „stabile und ertragsstarke Gesellschaft“ angepriesen. Sie ist seit 1977 im Geschäft und Teil des Imperiums von Pro Seniore, dem größten Betreiber von Altenpflegeheimen in Deutschland. Aber die Zeiten sind hart. Am 5. Juli 2010 wurde, fast unbeachtet von der Öffentlichkeit, das Insolvenzverfahren gegen die DSK eröffnet.

Die Berliner Immobilien Holding (BIH), die alle Risikofonds der früheren Bankgesellschaft für den Senat verwaltet, meldete daraufhin Forderungen von 230 Millionen Euro an. In der Gläubigerliste steht die landeseigene Gesellschaft an erster Stelle. Die DSK ist mit Abstand ihr größter Schuldner – und das seit vielen Jahren. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass „ein beachtlicher Anteil aus der Insolvenzmasse bedient“ werden könne, sei gering, gab die BIH-Geschäftsleitung gegenüber dem Aufsichtsrat zu. In jüngster Zeit wurden nur 20 Millionen Euro Mietrückstände aus 2008 bis 2010 eingetrieben und die Verträge mit den DSK-Hotels in Saarbrücken und Unterschleißheim zum 30. November gekündigt.

Was mit den 24 Altenheimen geschieht, davon zwei in Berlin, die anderen verstreut zwischen Hamburg und Freiburg, ist offen. Die erst im Frühjahr dieses Jahres entwickelte Strategie der BIH, sich mit dem Heimbetreiber finanziell zu vergleichen, bessere Verträge auszuhandeln und mittelfristig neue Betreiber zu suchen, ist mit der Insolvenz vorerst durchkreuzt. Dabei klingelten die Alarmglocken seit 1999 unentwegt. Damals gab es erste Mietrückstände von 10,4 Millionen Euro und im Oktober 2000 stellte die DSK für einen längeren Zeitraum ihre Mietzahlungen komplett ein. Schon bis Ende 2002 häuften sich 60 Millionen Euro Schulden an.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Berliner Bankenskandals hatte die These vertreten, dass mit den nicht gezahlten Mieten immer neue Heimprojekte finanziert wurden. Ein Schneeballsystem zulasten der Fondsgesellschaften, die inzwischen weitgehend dem Land gehören. Die privaten Anleger wurden herausgekauft. Ohnehin müssen die Steuerzahler – im Rahmen der gesetzlichen Risikoabschirmung für die Bankgesellschaft – seit 2002 für alle leeren Versprechen aus den Hochglanzprospekten der Fonds bürgen. Also auch für hohe Mieteinnahmen, die nur auf dem Papier stehen.

Das betriebliche Rechnungswesen deckt einiges zu. Die meisten Mietrückstände wurden nach Darstellung der BIH längst „wertberichtigt“ und tauchen in den Büchern nicht mehr auf. Trotzdem fehlt reales Geld. Zahlmeister ist letztlich das Land Berlin, das für die Finanzrisiken der Fonds als Garant einsteht. Auch für kränkelnde Seniorenheime. Unklar bleibt, warum es nicht gelang, die Unternehmensgruppe DSK/Pro Seniore zu regelmäßigen Mietzahlungen zu zwingen. Obwohl die BIH-Geschäftsleitung die „Erfolgschancen zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen“ im Aufsichtsrat als „gut“ darstellte.

Sollte im Ergebnis des Insolvenzverfahrens doch noch Geld fließen, wird davon möglicherweise nicht das Land, sondern ein privates Unternehmen profitieren. Denn die BIH steht zum Verkauf, Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) verhandelt mit dem britischen Investor Altyon Partners. Nach Tagesspiegel-Informationen stehen nach einem Verkauf alle Einnahmen, die aus alten Forderungen resultieren, dem neuen Eigentümer zu. „Zum Verkaufsverfahren kann an dieser Stelle nichts gesagt werden“, erklärte die Finanzverwaltung auf Anfrage.

Auch zu „eventuell bestehenden Vertragsstörungen zwischen der BIH und einzelnen Mietern“ will sich die Verwaltung nicht äußern. Im Übrigen werde versucht, „über das Forderungsmanagement der BIH ausstehende Mietrückstände zeitnah einzutreiben“. Es gehe um Altforderungen, die überwiegend vor Gründung der BIH (2006) entstanden seien. Vorher war es Aufgabe der landeseigenen Kontrollgesellschaft BCIA, die „finanzielle Belastung der Allgemeinheit“ durch die Fondsgeschäfte zu minimieren.

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