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SERIE BERLINER Chronik: 15. Juni 1990

DDR-Bürger, die enteignet wurden, sollen ihren Besitz zurückerhalten

JAHRE

EINHEIT

Alle in der DDR seit der Staatsgründung 1949 erfolgten Enteignungen werden auf Antrag rückgängig gemacht, hilfsweise werden die Betroffenen entschädigt. Darauf haben sich die Unterhändler beider deutscher Staaten nach wochenlangen Verhandlungen geeinigt, wie Kanzleramtsminister Rudolf Seiters dem Bundestagsausschuss Deutsche Einheit mitteilte. Es bleibt aber bei den ersatzlosen Enteignungen durch die sowjetische Besatzungsmacht in der Zeit von 1945 bis 1949, da die Regierungen der Sowjetunion und der DDR keine Möglichkeit sähen, die damaligen Maßnahmen zu revidieren. Mit der erzielten Regelung können vor allem DDR-Flüchtlinge mit der Rückgabe ihres Eigentums rechnen. Frühere Eigentümer, deren Grundstücke inzwischen anders oder überhaupt bebaut sind, sollen entschädigt werden. Gru

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