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SERIE BERLINER Chronik: 29. August 1990

Der 3. Oktober löst den 17. Juni als gesetzlicher Feiertag ab

JAHRE

EINHEIT

Der 3. Oktober, Tag der Einheit, wird gesetzlicher Feiertag und in diesem Jahr erstmals festlich begangen. Dafür wird der 17. Juni als Feiertag abgeschafft. Darauf verständigt sich Bundeskanzler Helmut Kohl mit den Ministerpräsidenten der elf westlichen Bundesländer einschließlich Berlin (West). Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber begrüßen die Absprache. Zum 3. Oktober hat die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik erklärt. Der 17. Juni war im Westen gesetzlicher Feiertag zur Erinnerung an den Volksaufstand in Ost-Berlin und der DDR am 17. Juni 1953.

In Ost-Berlin droht die CDU mit dem Bruch der rot-schwarzen Magistratskoalition. Anlass ist eine Regierungserklärung von Oberbürgermeister Tino Schwierzina (SPD) vor den Stadtverordneten, in der er die Bundes- und die DDR-Regierung scharf kritisiert. Die CDU zieht wegen der „Wahlkampfrede“ aus dem Sitzungssaal aus. In einer eilig einberufenen Koalitionsrunde wird der Frieden spätabends wiederhergestellt. Gru.

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