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SERIE BERLINER Chronik: 5. September 1990

Berlin bleibt geteilt – bei der Promilleregelung für Autofahrer

JAHRE

EINHEIT

Wie beim Schwangerschaftsabbruch bleiben auch bei der Promillegrenze vorerst unterschiedliche Regelungen im vereinten Deutschland bestehen. Nach Mitteilung von Bundesverkehrsminister Friedrich Zimmermann gilt für Autofahrer im Westen 0,8 und im Osten 0,0. Berlin bleibt in diesem Punkt geteilt. Westliche Autofahrer machen sich im Osten mit 0,8 Promille Alkohol im Blut strafbar. Verkehrssenator Horst Wagner nennt die unterschiedlichen Bestimmungen „absurd“, sie führten zu großer Rechtsunsicherheit. Der DDR-Verkehrsminister lässt verlauten, es gäbe Unmut in der Bevölkerung, würde man Berlin mit einer Sonderregelung bevorzugen und 0,8 für die ganze Stadt zulassen.

Die Bezüge der 1,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der DDR steigen rückwirkend vom 1. September an um 200 DM monatlich. Erstmals gibt es einen Sozialzuschlag von 50 DM pro Kind. Die Gewerkschaft ÖTV hatte 350 DM, mindestens jedoch 30 Prozent höhere Bezüge, plus 50 DM Kinderzuschlag gefordert. Die DDR-Regierung wertet den Tarifvertrag als „Sieg der Vernunft“ und „Beitrag zum sozialen Frieden“. Gru

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