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Berlin: Serienmörder erhält zehn weitere Jahre Gefängnis Thomas Rung nach Angriff auf Mithäftling erneut verurteilt

Thomas Rung wird aller Voraussicht nach nie wieder ein freier Mann sein. Gegen den 1996 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilten Serienmörder verhängte das Berliner Landgericht gestern wegen versuchten Totschlags zehn weitere Jahre Gefängnis und eine zweite Sicherungsverwahrung.

Thomas Rung wird aller Voraussicht nach nie wieder ein freier Mann sein. Gegen den 1996 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilten Serienmörder verhängte das Berliner Landgericht gestern wegen versuchten Totschlags zehn weitere Jahre Gefängnis und eine zweite Sicherungsverwahrung. Der 42-jährige Rung hatte im Juni letzten Jahres einem Mithäftling die Faust ins Gesicht geschlagen, ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und unter dem Bett versteckt. Eine Stunde später meldete der Serienmörder einem Bediensteten der JVA Tegel: „Ihr könnt dann den Mann aus meiner Zelle entsorgen.“ Ob Rung dorthin zurückkommt, ist fraglich. „Tegel will ihn nicht mehr, und er will auch nicht mehr zurück“, sagte seine Anwältin. In Tegel habe es mit Rung zu viele Vorfälle gegeben. Er stand jetzt zum zweiten Mal wegen eines Angriffs auf einen Mithäftling vor Gericht. Nach dem letzten war er in die Untersuchungshaft nach Moabit verlegt worden, wo er bis heute einsitzt. Sollte das jetzige Urteil rechtskräftig werden, müsste er laut Vollzugsplan wieder nach Tegel zurück. Einfach ablehnen kann man ihn dort nicht. „Tegel hat kein Wahlrecht“, sagte eine Justizsprecherin. Allerdings komme es bei Gewalttätern durchaus vor, dass sie in eine andere Haftanstalt auch in einem anderen Bundesland verlegt werden. Auf Rung könnte das zukommen, um Unruhe in der Anstalt Tegel zu verhindern.

Im Prozess hatte Rung den Angriff auf den 37-jährigen Günther K. zugegeben. K. habe ihn in ein Geschäft um 86 Gramm Haschisch verwickeln wollten. „Der nervte, da habe ich ihn Maß genommen.“ Günther K. wurde bewusstlos ins Krankenhaus gebracht und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr. Bis heute leidet er unter Sprachstörungen.

Rung sei es schlicht egal gewesen, was mit dem Opfer passiere, hieß es im Urteil. Er sei ein „gefährlicher Hangtäter“. Deshalb sei eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. „Wir können Thomas Rung keinen Freibrief für weitere Straftaten an Mithäftlingen geben“, begründet das Gericht. Bereits 2002 war Rung wegen Misshandlung eines anderen Mitgefangenen in der JVA Tegel zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Viele Gutachter haben sich mit dem Serienmörder, der sieben Frauen und einen Mann umbrachte, beschäftigt. Alle hielten ihn für voll schuldfähig.

Kerstin Gehrke

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