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Berlin: Service-Zuschlag

BVG-Kunde erbat Quittung und bekam Ohrfeige. Mitarbeiter wurde entlassen und kam vor Gericht

Der Fahrgast hatte eine kleine Bitte. Er wollte sich am Informationsstand der BVG am Hardenbergplatz ein Schreiben an die Abo-Abteilung quittieren lassen. Weil er umgezogen war und seine bereits bezahlte Jahreskarte nicht in einem fremden Briefkasten landen sollte. Keine große Sache also. Doch am Ende einer unerquicklichen Diskussion stand Frank W. mit einer blutigen Schramme über dem Auge im Verkaufsraum. Statt der erhofften Quittung hatte er eine knallende Ohrfeige erhalten.

Ein Jahr nach dem unglaublichen Vorfall saß gestern der damalige Fahrscheinverkäufer Wolfgang G. (53) vor dem Amtsgericht Tiergarten. „Der Mann gab einfach keine Ruhe“, nuschelte der grauhaarige Mann. Der Kunde habe Namen verlangt. „Ich habe ihm immer wieder gesagt, dass wir nur Dienstnummern herausgeben.“ Frank W. habe sich schließlich über den Verkaufstresen gebeugt. „Da habe ich ihn mit dem Handrücken zurückgeschoben“, behauptete der Angeklagte. Für seine „spontane Reaktion“ lieferte er auch eine Erklärung, die ehrenwert klingen sollte: „Ich habe nur das Eigentumsrecht der BVG geschützt – die Kasse und Stempel zum Beispiel.“

Der Auftritt von Wolfgang G. aber dürfte alles andere als im Interesse der BVG gewesen sein. „Sie müssen uns nicht mit jedem Mist auf die Nerven gehen“, soll er gepöbelt und Frank W. obendrein „geraten“ haben: „Wenn Sie ein Problem mit der BVG haben, gehen Sie doch zum Verkehrssenator.“ Als sich der 28-jährige Rechtsreferendar diese Sätze notieren wollte, langte der Angeklagte zu. „Er stand auf und ohrfeigte mich“, sagte der Zeuge. Sein Gesicht schmerzte einen Tag, die Brille war verbogen.

Die BVG reagierte prompt auf diesen Vorfall und trennte sich von dem schlagkräftigen Mitarbeiter. Seitdem ist Wolfgang G. arbeitslos. „20 Jahre habe ich als Fahrscheinverkäufer gearbeitet, hatte bis dahin nie Ärger mit Kunden“, stöhnte er vor dem Richter. Für die Schelle aber gab es eine neutrale Zeugin. „Er ist aufgestanden und hat mit der flachen Hand zugeschlagen“, bestätigte die 36-jährige Köchin ihre Angaben gegenüber der Polizei. Wolfgang G. hielt wieder dagegen: „Habe ihn nur zurückgeschoben.“

Das Gericht aber glaubte ihm nicht. „So geht es wirklich nicht: einen Fahrgast schlagen, weil er lästig wird. Das geht gar nicht.“ Wegen Körperverletzung im Amt wurde Wolfgang G. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (1500 Euro) verurteilt. Kunde Frank W. ist der BVG trotz der Schelle treu geblieben. „Es gibt auch sehr freundliche BVG-Mitarbeiter“, sagte er nach dem Prozess. Sein letztes Ticket allerdings hat er über das Internet bestellt.

Kerstin Gehrke

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