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Berlin: Sex, Lügen und Botschaften

Ein Schweizer lockte Berlins Presse wegen eines angeblichen Skandals ins Arbeitsgericht – das könnte ihn teuer zu stehen kommen

Irgendwie sitzt jeder von uns Menschen in seinem eigenen kleinen Gefängnis, das Charakter heißt. Journalisten zum Beispiel reagieren reflexhaft auf Assoziationen. Mensch, da war doch... schon fangen sie an zu wühlen. Neulich erreichte eine Ladung zum Gerichtstermin die Redaktion, in Kopie natürlich nur. Ein gewisser Eric Weber, ehemaliges Schweizer Parlamentsmitglied, verklagt die Schweiz vor dem Arbeitsgericht, weil er sich bei der Schweizer Botschaft in Berlin um eine Stelle beworben hatte, aber abgelehnt wurde. Termin Freitag, 6. September, 11.15 Uhr.

Zur Ladung hat Weber eine von ihm selbst verfasste „eilige Pressemitteilung“ gepackt, Überschrift: „Sex-Prozess gegen den Schweizer Ex-Botschafter in Berlin“. Über diesen Skandal sei noch nicht berichtet worden, schreibt Weber. Der frühere Schweizer Botschafter sei in ihn verliebt gewesen und habe ihm 40 Liebesbriefe geschickt, auf offiziellem Papier. Gegen Zahlung von 3500 bis 4000 Euro würde er der Zeitung „exklusiv die ganze Geschichte überlassen“.

Und wir Journalisten? Springen natürlich an! Was sonst? Schweizer Ex-Botschafter? Sex? Natürlich waren wir im Arbeitsgericht, auch die Kollegen anderer Blätter, ebenfalls die Nachrichtenagenturen. In der Klageschrift legt Weber nach: „Mein Fall ist viel schlimmer als der letzte Sex-Skandal (dort mit einer Frau). Ich habe die Stelle nicht bekommen, weil ich keinen reinen Sex mit dem Botschafter hatte.“ Weber legt die Liebesbriefe vor, es sind 14 Stück, auch die Presse bekommt sie jetzt umsonst.

Der Richter bemüht sich um Sachlichkeit und nennt die Briefe irrelevant. Nun stellt sich auch heraus: Der fragliche Botschafter ist tot, und zwar schon seit Oktober 2000. „An einer Sex-Krankheit gestorben!“, zischt Weber noch. Borer? Ach was, ein Vorgänger muss es gewesen sein. Und in Bonn, nicht in Berlin. Der Rechtsanwalt der Schweizer Botschaft deutet an, der Vorgang könne strafrechtlich ganz interessant sein. Mehr sagt er nicht, aber es ist klar, woran zu denken wäre: Strafantrag gegen Weber wegen Verleumdung, übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, und das vor so viel Öffentlichkeit.

Eric Weber merkt, dass er jetzt irgendwie schlecht dasteht. Er rettet sich in eine neue Schimpfkanonade, will sich beim Schweizer Außenministerium wegen der Stellenausschreibung beschweren. Ein Gefangener seines Charakters? Die Journalisten sind auch enttäuscht. Die Agenturen beschließen, die Sache ruhen zu lassen. Kein Borer, keine Geschichte. Fatina Keilani

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