zum Hauptinhalt

Berlin: Sexualmord-Prozess: Überraschende Freilassung des Angeklagten - Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht

Überraschend ist am Mittwoch der wegen Sexualmordes angeklagte Christian J. aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Überraschend ist am Mittwoch der wegen Sexualmordes angeklagte Christian J. aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Damit ist im Prozess um die Ermordung der 9-jährigen Marina Ermer vor der 32. Großen Strafkammer ein Freispruch des Angeklagten in greifbare Nähe gerückt. Nach einer Stunde erklärte der Vorsitzende Richter Hans Luther am Mittwoch in einem ausserplanmäßigen Verhandlungstermin, dass die Kammer gegen J. "keinen dringenden Tatverdacht" mehr sehe. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Kammer den Angeklagten auf Grund der augenblicklichen Sachlage wahrscheinlich freisprechen würde.

In dem wohl spektakulärsten Berliner Indizienprozesse der letzten Jahre musste sich der 39 Jahre alte Lagerarbeiter Christian J. seit Mitte Mai wegen des sieben Jahre zurückliegenden Mordes an Marina Ermer verantworten. Das Kind war am Nachmittag des 10. Juli 1993 auf dem Nachhauseweg von einem Spielplatz in Adlershof verschwunden. Obwohl die Polizei die umliegenden Wohnhäuser nach der Vermissten absuchte, wurde das Kind erst ein Jahr später tot entdeckt. Seine Leiche lag auf dem Dachboden des Hauses Dörpfeldstraße 13. Ein Hausbewohner entdeckte die skelettierte, in eine Plastikhülle und Bettzeug gewickelte Leiche des Kindes unter einer umgedrehten Couch.

Die Ermittlungsbeamten fanden damals zwar keine Spuren an dem toten Kind, entdeckten jedoch in einer Ecke des Dachbodens mehrere Papiertaschentücher, an denen Spermaspuren nachweisbar waren. Auf Grund gentechnischer Untersuchungen konnten diese Christian J. zugeordnet werden, der damals im dritten Stock des Hauses wohnte. Christian J. räumte bei der Kripo ein, mehrmals auf dem Dachboden onaniert zu haben. Mit dem Mord habe er nichts zu tun. Die Kripo kam in dem Fall zunächst nicht weiter und legte die Akte weg. Erst fünf Jahre später fand ein Beamter durch hartnäckige Ermittlungsarbeit in Berliner Wäschereien heraus, dass der Bettbezug, in den die Leiche gewickelt war, der früheren Lebensgefährtin von Christian J. gehörte hatte.

Daraufhin wurde J. angeklagt. Doch genau die Aussage der Adlershofer Wäschereibesitzerin, die an einem der vergangenen Verhandlungstage ausgesagt hatte, dass die Verwechslung von Wäschestücken häufiger vorkomme, führte zu seiner Entlastung.

"Diese Anklage hätte erst gar nicht zugelassen werden dürfen", schimpfte Rechtsanwalt Stübing aus dem Büro Möller, das mit der Verteidigung von Christian J. betraut ist. "Die Polizei hat sich massive Ermittlungsfehler geleistet!" Unter anderem habe man Zeugen, die das vermisste Kind noch zwei Tage nach seinem Verschwinden in Begleitung eines Fremden gesehen hätten, nicht berücksichtigt.

"Einem Freispruch steht nun kaum noch etwas im Wege", sagte der Anwalt. Staatsanwalt von Hagen sieht indes durchaus noch einen hinreichenden Tatverdacht gegen Christian J. Er könne die Entscheidung des Gerichtsvorsitzenden aber nachvollziehen. Wegen der absehbaren Erfolglosigkeit habe er auf ein Rechtsmittel gegen die Freilassung verzichtet. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

Peter Murakami

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false