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Berlin: Sexualtäter im Visier

Jetzt befasst sich das Berliner Landgericht erstmals mit nachträglicher Sicherungsverwahrung

Das Landgericht wird am Freitag erstmals über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen bereits verurteilten Sexualstraftäter entscheiden. Das Gericht muss prüfen, ob der seit sieben Jahren in Haft sitzende Mann aus heutiger Sicht noch immer für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Vor Ablauf seiner Haftzeit im März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung beantragt. Der Antrag wurde unter anderem mit seinem „verbal-aggressiven Verhalten im Strafvollzug“ begründet sowie mit seiner „mangelnden Therapiefähigkeit“, sagte Justizsprecher Arnd Bödecker. Zwei Gutachter sollen im Prozess belegen, dass der 36-Jährige noch immer gefährlich ist.

1994 hatte der Mann mit einem Komplizen einen achtjährigen Jungen sexuell missbraucht. Sein Mittäter hatte das Kind anschließend getötet und auf einer Brandenburger Müllkippe verscharrt. Er wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Gegen den heute 36-Jährigen wurde im November 1999 wegen Kindesmissbrauchs eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Nachdem sich der Verurteilte an zwei weiteren Jungen verging, wurde diese Strafe im November 2000 um weitere zwei Jahre erhöht.

Im Juli 2004 war das Gesetz zur „Nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung“ in Kraft getreten. Seither haben bundesweit sechs Landgerichte eine Strafverlängerung angeordnet. Nur in zwei Fällen war die Maßnahme vom Bundesgerichtshof auch bestätigt worden. Erst im November vorigen Jahres hatten die Karlsruher Richter die Bedingungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärft. ddp

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