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Berlin: Sicherheit: Im Einsatz an Oder und Elbe. Die Bundeswehr hilft vor allem bei Naturkatastrophen

Der Einsatz der Bundeswehr in Friedenszeiten und im eigenen Land ist nur in eng umrissenen Grenzen möglich. Möglich wird er durch die Artikel 35 und 87 des Grundgesetzes.

Der Einsatz der Bundeswehr in Friedenszeiten und im eigenen Land ist nur in eng umrissenen Grenzen möglich. Möglich wird er durch die Artikel 35 und 87 des Grundgesetzes. In diesen ist geregelt, dass die Streitkräfte die Länder im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe unterstützen dürfen, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen, oder im Falle des nationalen Notstands. Diesen Fall hat es noch nie gegeben.

Unvergessen ist der Einsatz der Bundeswehr bei dem Oderhochwasser vor vier Jahren. Einige Jahre zuvor waren sie beim Hochwasser in Sachsen-Anhalt aktiv. Einer der spektakulärsten Einsätze bei der Abwehr einer Naturkatastrophe liegt 40 Jahre zurück: Bei der Sturmflut in Hamburg 1961 hatte der damalige Innensenator und spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt die Streitkräfte angefordert.

Auch bei großen Unfällen oder Bränden kann auf Personal der Bundeswehr zurückgegriffen werden; bei dem schweren ICE-Unglück in Eschede 1998 etwa halfen Sanitätskräfte. Nach Angaben eines Sprechers des Verteidigungsministeriums sitzen in den Krisenstäben der Länder oder der Regierungspräsidien immer auch Angehörige der Streitkräfte, damit frühzeitig im Katastrohpenfall Unterstützung angefordert werden kann.

sik

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