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Sicherheit: Regierung verhängt Flugverbot über Berlin

Nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs mitten im Regierungs- und Parlamentsviertel vor einer Woche hat die Bundesregierung Flüge über der Berliner Innenstadt verboten.

Berlin (29.07.2005, 18:57 Uhr) - Die neue Bestimmung gilt ab 1. August. Das teilte am Freitagabend Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach einem Treffen mit seinen Ministerkollegen Manfred Stolpe (Verkehr) und Peter Struck (Verteidigung) mit. Das Flugverbot gilt für den Bereich des S-Bahn-Rings, der die Berliner Innenstadt umschließt. Wird das Verbot nicht beachtet, sollen Sanktionen ergriffen werden, betonte Schily. So könnte etwa ein Polizeihubschrauber ein eingedrungenes Flugzeug abdrängen. Die Luftwaffe soll nicht eingesetzt werden.

Zu den Maßnahmen gehört auch, dass Kleinflugzeuge mit so genannten Transpondern ausgerüstet werden müssen, um ihre Flugbewegungen überwachen zu können. Vom Flugverbot ausgenommen sind Polizei-, Bundeswehr- und Rettungsflüge sowie Anflüge auf die Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof.

Das Flugverbot soll die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, einen terroristischen Angriff auf gefährdete Objekte frühzeitig zu erkennen. Ferner wird ein Meldesystem errichtet, um Schutzmaßnahmen wie Evakuierungen rechtzeitig ergreifen zu können. Schily kündigte an, dass ähnliche Entscheidungen auch für die Stadien zu erwarten sind, in denen 2006 die Fußballweltmeisterschaft ausgetragen wird.

Nach Worten Stolpes hat der Vorfall vom 22. Juli zum Handeln genötigt. «Wir müssen Vorsorgemaßnahmen treffen.» Der 39 Jahre alte Hobbypilot hatte mit dem Absturz seines Doppeldeckers vor dem Reichstag nach den Erkenntnissen der Polizei Selbstmord begangen. Der jetzt geschützte Bereich ist laut Stolpe etwas kleiner als die Flugverbotszone in London und gut erkennbar von der Luft aus.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begrüßte die Einschränkungen. Die Maßnahmen seien ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit im Luftraum der Hauptstadt, sagte sein Sprecher. Die Gefahr von Terrorangriffen aus der Luft sei aber eine abstrakte Bedrohung. Mit den Maßnahmen könne auch die Unfallgefahr im normalen Flugverkehr gesenkt werden. Aus Sicht Körtings sind noch Ausnahmeregelungen wie für Verkehrs- und Tourismusflieger denkbar. Die Entscheidung liege beim Bundesverkehrsministerium.

Die drei Bundesminister unterstrichen in ihrer Vereinbarung die Bedeutung des Luftsicherheitsgesetzes, das auch für Privatpiloten eine Zuverlässigkeitsprüfung vorschreibe. Diese Verpflichtung gelte derzeit für etwa 30 000 Privatpiloten. (tso)

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