zum Hauptinhalt

Sicherungsverwahrung: Mit 17 Jahren gemordet – und für immer in Haft?

Gericht entscheidet erstmals über nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendlichen.

Vor 21 Jahren ermordete Matthias K. einen sieben Monate alten Jungen. Er war damals 17 Jahre alt. Ein DDR-Gericht verurteilte ihn zu 14 Jahren Haft und wies ihn zugleich in eine psychiatrische Klinik ein. Inzwischen ist der verurteilte Mörder und Sexualtäter 38 Jahre alt. Er hofft auf baldige Entlassung in die Freiheit. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte kurz nach der Verschärfung des Jugendstrafrechts im vergangenen Sommer eine seitdem gesetzlich mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Es ist für Berliner Jugendrichter der erste Prozess um eine derartige Maßnahme. Matthias K., ein gedrungen wirkender Mann mit fast kahlem Kopf und runder Brille, wurde gestern aus der Justizvollzugsanstalt Tegel zur Verhandlung ins Kriminalgericht gebracht. Er saß in den letzten Jahren entweder im Gefängnis oder war in verschiedenen Kliniken untergebracht. Dennoch beging er weitere Straftaten, wurde wegen Betruges, Diebstahls, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung verurteilt. Seine reguläre Haftzeit endet am 3. Juni 2009.

Doch Matthias K. sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Entwicklung im Strafvollzug. Es sei davon auszugehen, dass Matthias K. „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erneut straffällig werde. Zwei Gutachter haben die Jugendrichter eingeschaltet, um über die Zukunft von Matthias K. zu entscheiden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll er sich im jetzigen Verfahren geäußert haben.

Es war an einem Vormittag im November 1987, als Matthias K. zunächst durch Bernau bei Berlin lief. Vor einem Laden in Bernau sah der Montierer einen Kinderwagen. Er entschloss sich, das Baby zu entführen und sexuell zu missbrauchen. An der Stadtmauer wollte er sein Opfer dann töten. Doch es tauchten Passanten auf. Da machte sich der Jugendliche aus dem Staub. Er fuhr nach Buch, wo er erneut einen unbeaufsichtigten Kinderwagen entdeckte. Unter einer Eisenbahnbrücke spielte er noch eine halbe Stunde mit dem Baby, zog es dann aus. Nach dem schrecklichen Mord ging er zurück zum Postamt, um die verzweifelte Mutter zu beobachten. Er meldete sich noch als Zeuge und berichtete von einem Mann, den er mit einem Kinderwagen an der Brücke gesehen habe. Für das Baby aber kam jede Hilfe zu spät.

Matthias K. soll auch im Strafvollzug wiederholt aggressiv geworden sein. Zudem liege bei ihm eine Persönlichkeitsstörung vor, er stehe unter Betreuung, hieß es am Rande des Prozesses. Er war bis Ende 2003 zum Teil auch nach Bürgerlichem Gesetzbuch untergebracht worden; diese Zeit wurde nicht als Haftstrafe angerechnet. Der Prozess wird am 6. Januar fortgesetzt. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false