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Berlin: Sie prüfen und nicken – ohne es genau zu wissen

Die zweite gerichtliche Niederlage der Bankgesellschaft verweist mal wieder auf die Frage, ob Politiker in Aufsichtsräten etwas zu suchen haben

Auf den ersten Blick sieht es aus wie eine besonders kluge Konstruktion: Einige Bankmanager wollen ein riskantes Kreditgeschäft loswerden, zum Beispiel ein Sammelsurium von Plattenbauten mit sinkendem Wert. Sie finden einen Abnehmer – eine Bank, der sie geschäftlich verbunden sind. Die Käufer-Bank plant ein Fondsgeschäft mit den Plattenbauten. Die Verbindung zwischen den beiden Banken – der verkaufenden und der kaufenden – besteht über den Aufsichtsrat der Käuferbank. Dem Aufsichtsrat gehört ein Banker namens Klaus Landowsky an. Der Aufsichtsrat Landowsky entlastet – das gehört zu seinen Pflichten – nach Prüfung der Geschäfte das Management der Käuferbank. Anders gesagt: Er stimmt der Übernahme von Plattenbaukrediten im Nachhinein zu. Damit hat er nicht bloß als Aufsichtsrat seinen Job gemacht. Er hat auch der Bank, die er selber managt, geschäftlich einen Gefallen getan. Sie ist ein Kreditgeschäft los geworden, das ihr Sorgen gemacht hat.

So ungefähr verläuft die überaus komplizierte Vorgeschichte der zweiten Niederlage der Bankgesellschaft Berlin vor dem Landgericht. Die Bankgesellschaft war, wie berichtet, mit der Schadenersatzklage gegen den früheren Immobilienmanager Manfred Schoeps gescheitert, weil das Gericht argumentierte: Manager Schoeps war für die von ihm verantworteten Geschäfte vom Aufsichtsrat entlastet worden. Das erinnert ein wenig an die andere Klage, mit der die Bankgesellschaft gescheitert ist: Im September wies das Landgericht die Klage der Bank gegen Landowsky zurück, weil es offenbar nicht möglich war, ihm eine Verletzung seiner Pflichten nachzuweisen. Landowsky sagte danach, er fühle sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass er sich weder zivil- noch strafrechtlich etwas habe zu Schulden kommen lassen.

Allerdings sind die Pflichten von Aufsichtsräten gesetzlich festgelegt. Eine lautet ganz schlicht:„Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.“ Es gebe aber Fälle, sagt der FDP-Abgeordnete Holger Krestel, da müsse ein Aufsichtsrat wohl eine „multiple Persönlichkeit“ haben, um seinen Pflichten zu genügen. Wie sonst soll er unterscheiden zwischen seinem Mandat als Aufsichtsrat der einen Bank und seinem Job als Manager der anderen Bank? Krestel, FDP-Mann im zweiten Bankenuntersuchungsausschuss, ist wie auch andere Mitglieder des Gremiums davon überzeugt, dass die Aufsichtsräte in den verschiedenen Teilen der Bankgesellschaft vieles nicht mitbekommen haben, was sie hätten mitbekommen müssen. Schließlich sind die Aufsichtsräte, die ein paar mal im Jahr zur Prüfung vieler hundert Seiten Geschäftspapiere für Stunden zusammenkommen, auf zutreffende Informationen und verlässliche Vorarbeit angewiesen.

Edzard Reuter, Bank-Aufsichtsrat von 1994 bis 1999, hat vor dem Ausschuss über die Fondsrisiken der Bank gesagt, es sei nicht gelungen, den „ganzen schrecklichen Vorgang“ rechtzeitig zu erkennen. Unter den Politikern, die ahnten, dass in der Bank eine Bombe tickte, soll Ex-Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing den besten Spürsinn gehabt haben. Nach 1997 gehörten auch der damalige Finanzsenator Peter Kurth und Ex-Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner dem Aufsichtsrat der Bank an; ob sie ähnlich dunkle Gedanken in Sachen Aubis hatten, ist unbekannt: Sie sind vom zweiten Untersuchungsausschuss noch nicht gehört worden. Noch gibt es im Untersuchungsauschuss verschiedene Meinungen darüber, Politiker in Aufsichtsräte zu entsenden. Sicher sei zumindest, dass sie bessere Zuarbeiter haben müssten als bei der Bankgesellschaft üblich, sagt die grüne Abgeordnete Barbara Oesterheld. Zimmermann sagt, vielleicht wäre es besser, statt überforderter Senatoren weisungsgebundene Fachleute zu entsenden.

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