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Berlin: Sieg für Landowsky: Klage auf Schadenersatz abgewiesen

Jetzt kann die Berlin Hyp ihre Hoffnung auf Schadensersatz wohl endgültig begraben: Am Dienstag hat das Kammergericht die Berufung der Bank zurückgewiesen. Das Geldhaus hatte vier seiner früheren Topmanager – Klaus Landowsky, GerdUlrich Blümel, Jürgen Noack und Theo Schroth – auf Schadensersatz verklagt.

Jetzt kann die Berlin Hyp ihre Hoffnung auf Schadensersatz wohl endgültig begraben: Am Dienstag hat das Kammergericht die Berufung der Bank zurückgewiesen. Das Geldhaus hatte vier seiner früheren Topmanager – Klaus Landowsky, GerdUlrich Blümel, Jürgen Noack und Theo Schroth – auf Schadensersatz verklagt. Die Berlin Hyp hatte den Vorständen vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten an die Immobilienfirma Aubis ihre Pflichten verletzt zu haben. Als die Aubis in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, übernahm die Bank die Immobilien und musste Kredite in Millionenhöhe abschreiben. „Das ist ein guter Tag“, sagte Klaus Landowsky: „Ich fühle mich in meiner Argumentation bestätigt und auch politisch rehabilitiert.“ Nach dieser Entscheidung sehe er nun auch einem möglichen Prozess wegen Untreue gelassen entgegen.

Die zur Bankgesellschaft gehörende Berlin Hyp hatte den Prozess 2003 in erster Instanz verloren. „Das Kammergericht kam jetzt zu dem Schluss, dass bei der Kreditvergabe keine Pflichtverletzung vorlag“, sagt Justizsprecherin Ilona Wiese. Die Vorstände hätten aus damaliger Sicht „im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens“ gehandelt.

Offen ist, ob sich auch die Richter am Kriminalgericht dieser Ansicht anschließen: Die Wirtschaftsstrafkammer prüft derzeit die Anklage gegen 14 frühere Manager der Berlin Hyp. Ihnen wird in der Affäre um die zweifelhaften Aubis-Kredite schwere Untreue vorgeworfen. kf

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