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Der Aufbau der Silvester-Partymeile am Brandenburger Tor.

© dpa

Silvester in Berlin: Polizei warnt vor illegalen Böllern

Silvester naht: Die Parkautomaten sind abgeriegelt, und auch die Ärzte machen ihre OP-Säle bereit.

In der Innenstadt kann wieder gratis geparkt werden. Das hat allerdings wenig mit Nächstenliebe zu tun. Mehrere Bezirke versperren nämlich die Ausgabeschächte ihrer Parkscheinautomaten, weil diese oft Ziel von Böller-Attacken sind. Der Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf, Jan Voigt, begründet das so: Die Reparaturen sind deutlich teurer als der Verdienstausfall.

Ab Dienstag darf Feuerwerk verkauft werden, die illegale Knallerei hat längst begonnen. Bereits am Montagmorgen explodierte ein Böller an der Winterfeldtstraße Ecke  Potsdamer Straße in Schöneberg. Die Splitter beschädigten ein sechs Meter entfernt stehendes Auto und mehrere Scheiben eines Bürogebäudes. Ähnliche Meldungen mit gesprengten Briefkästen und Automaten gab es aus Brandenburg.

Warnung vor illegalen Böllern

Die Polizei warnte am Montag mit deutlichen Worten vor illegalen Böllern: „Finger weg, sonst Finger ab.“ In den vergangenen Jahren hatte es regelmäßig mehrere Schwerverletzte mit abgerissenen Fingern oder Händen durch nicht zugelassenes Feuerwerk gegeben. Das Unfallkrankenhaus, die Spezialklinik in Marzahn für die ganz schweren Fälle, wird wie in den Vorjahren mit mehreren Chirurgenteams und drei Operationssälen 48 Stunden in Bereitschaft sein.

„Kaufen Sie Ihr Feuerwerk in Deutschland“, lautet ein Tipp der Berliner Polizei. Denn trotz aller Bemühungen der EU darf in Polen weiterhin Pyrotechnik verkauft werden, die um ein Vielfaches stärker sind als in Deutschland erlaubt.

Probefeuerwerk für Flüchtlinge in Reichenberg

In Berlin darf Feuerwerk ab heute drei Tage lang verkauft werden. Die systematischen und gemeinsamen Kontrollen der Händler durch Polizei und Bezirksämter gibt es nicht mehr. Geknallt werden darf am Silvestertag ab 18 Uhr bis Neujahr 6 Uhr. Dies ist eine Vorschrift, die auf dem Papier steht, erfahrungsgemäß weder kontrolliert noch geahndet wird.

Auch Paragraf 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ hat Berlins Knallköpfe nie erreicht: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.“ Zuletzt hatten einige Politiker ein Böllerverbot auch vor Flüchtlingsheimen gefordert, um kriegstraumatisierte Menschen zu schützen. In der unterfränkischen Gemeinde Reichenberg löst man das übrigens so: Dort gibt es ein Probefeuerwerk für Flüchtlinge zwei Tage vor Silvester. Es gibt Info-Blätter auf mehreren Sprachen, und das Test-Feuerwerk wird gezündet – im Hellen.

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