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Keine Sonne. In den Haasenburg-Heimen herrschten skandalöse Zustände.

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Skandal um Haasenburg-Heime: Bildungsministerin Münch gerät unter Druck

Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch will die umstrittenen Haasenburg-Heime schließen, gerät aber selbst in politische Schwierigkeiten. Die Ergebnisse der Untersuchungskommission sorgen für Erschütterung.

Der Skandal um die Haasenburg-Heime in Brandenburg ist nach der angekündigten Schließung längst nicht ausgestanden. Wegen des Versagens der Heimaufsicht im Land, die mit drei Mitarbeitern für 400 Einrichtungen bisher unterbesetzt ist, gerät nun Bildungsministerin Martina Münch (SPD) in politische Schwierigkeiten. Im Bildungsausschuss des Landtags übten am Donnerstag die Oppositionsparteien CDU, Grüne und FDP scharfe Kritik. Zudem nimmt die Staatsanwaltschaft Cottbus den von der unabhängigen Expertenkommission vorgelegten Haasenburg-Bericht unter die Lupe, der schwere Missstände in den drei Heimen des Unternehmens festgestellt hat (siehe Seite 2).

Für Erschütterung sorgen gleich mehrere Untersuchungsergebnisse: Demnach gebe es eine nach wie vor latente Gefahr unzulässiger Zwangs- und Drillmaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche, darüber hinaus auch Hinweise auf Abrechnungsunregelmäßigkeiten wie nicht erbrachte Leistungen und zu wenig eingesetztes Personal. „Wir prüfen, ob sich aus dem Bericht relevante Tatsachen zu den laufenden Ermittlungen ergeben“, sagte Oberstaatsanwältin Petra Hertwig. Derzeit laufen zum Haasenburg-Komplex rund 70 Verfahren.

Bildungsministerin Martina Münch (SPD) gerät immer stärker unter Druck.
Bildungsministerin Martina Münch (SPD) gerät immer stärker unter Druck.

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Entzug der Betriebserlaubnis ist juristisch riskant

Wie berichtet, will Bildungsministerin Münch der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis für die drei Heime Müncheberg, Neuendorf und Jessern entziehen, in denen bis zum Skandal 115 schwer erziehbare, kriminell auffällige Kinder und Jugendliche aus der ganzen Bundesrepublik betreut wurden. Derzeit sind es noch 37, davon zwei aus Brandenburg, die anderen aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg, dem Saarland und weiteren Ländern. Aus Berlin sind seit August keiner Kinder mehr in der Haasenburg.

Der von Münch angekündigte Entzug der Betriebserlaubnis noch im November ist juristisch riskant. Die Haasenburg GmbH errang in einem anderen Verfahren einen Teilerfolg. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab der Firma in einem Eilverfahren recht, dass der im August bis Oktober verlängerte und modifizierte Belegungsstopp nicht sofort vollzogen werden muss. Die Behörde hatte angeordnet, dass das Heim in Neuendorf nur unter strengen Auflagen wenige neue Kinder in die geschlossene Unterbringung – was ein Familiengericht beschließen muss – aufnehmen darf. Nach Angaben eines Haasenburg-Sprechers begründe das Urteil Schadenersatzforderungen. Damit würden die Chancen sinken, eine Schließung durchzusetzen. Der Bescheid war offenbar handwerklich unsauber, laut Gericht zu unbestimmt. So beanstandete es einen Hinweis der Behörde im Neuendorf-Bescheid auf das bereits geschlossene Heim in Müncheberg. „Die Kammer hat nicht erkennen können, was das Landesjugendamt damit aussagen will“, sagte ein Sprecher.

Kein Gesetz, das Rechte und Pflichten in Heimen klar regelt

Münch hatte eine Bundesinitiative angekündigt, um geschlossene Unterbringungen deutschlandweit einheitlich zu regeln. Im Gegensatz zu Gefängnissen, Psychiatrie oder Jugendarrest gibt es in Brandenburg dafür kein Gesetz, das Rechte, Pflichten und Regeln in den Heimen klar regelt. Nach Auskunft des Bundesjugendministeriums ist das Ländersache. Einige Länder verfügten über Ausführungsgesetze. Brandenburgs Justizministerium sieht das Land dazu sogar in der Pflicht. Ein Brandenburger Vollzugsgesetz für geschlossene Heime dürfte aber schwierig werden: Die mitregierenden Linken lehnen solche Einrichtungen prinzipiell ab.

Der Haasenburg-Bericht in der Zusammenfassung

124 Seiten plus fünf Aktenordner Dokumentation – so umfangreich ist der Bericht der Untersuchungskommission zu den Missständen in den Haasenburg-Heimen in Brandenburg. Wir dokumentieren die Kernaussagen:

Es gab Maßnahmen, die man als Straftaten bezeichnen kann.

Konzept und Alltagshandeln sind schematisch und nicht am Kind beziehungsweise Jugendlichen (...) orientiert. Das Verstehen der Biografien (...) ist unzureichend.

Kinder und Jugendliche werden als Objekte korrektiver Maßnahmen (Umerziehung) behandelt.

Der Einsatz von Zwangsmitteln erscheint häufig nicht geeignet und hinsichtlich der (...) Rechtseinschränkung unvertretbar.

In den Einrichtungen herrscht kein hinreichend freundlicher und wohlwollender Geist.

Auflagen des Landesjugendamtes (...) fanden keine Umsetzung.

Es gibt Hinweise, dass Personalausstattung und -qualifizierung nicht durchgängig den Auflagen entsprachen.

Die überwiegenden Äußerungen der Jungen und Mädchen wurden beherrscht vom Erleben subjektiver Ungerechtigkeit, von Bevormundung, von Zwang. Gegenüber diesen jungen Menschen (...) ist keinerlei Empathie erkennbar.

Die Pädagogik zeigte sich unfähig zu kritischer Selbstreflexion.

"Ehemalige berichteten von Missständen"

Beschäftigte äußerten sich zur Arbeit und zum Arbeitgeber nur positiv und überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Ehemalige äußerten sich überwiegend kritisch bis sehr kritisch und berichteten von massiven Missständen (wie Übergriffe des Personals bei körperlichen Zwangsmaßnahmen und Verletzungen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Dienstgebers gegenüber dem Personal).

Begrenzungen von Pädagogen (wurden) auch mitprovoziert und Bestrafungsabsichten für Verweigerungen wurden wirksam. Wenn sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen, dann geht es um Misshandlung und Körperverletzung.

Ankommen in der Haasenburg GmbH (geschieht) mit einer großen Anzahl von Betreuungspersonen. Körperliche Durchsuchung und Abgabe persönlicher Dinge. Isolation (...) von Kindern und Jugendlichen in der Gruppe. Abschreiben der Hausordnung. Toilettengang und Hygieneverrichtungen unter Kontrolle eines Betreuers. Abstufung des Status bzw. Verlust von Privilegien. Begrenzungen durch Nahekommen eines oder mehrerer Betreuer, Festhalten. Antiaggressions-Maßnahme als Fixierung durch mehrere Betreuer auf dem Boden (nachdem die Fixierliegen mit Gurten auf Liegen abgeschafft worden sind).

Ein Vater berichtete u. a. von Einschluss und Essensentzug. Er sei zum 14. Geburtstag seiner Tochter aus großer Entfernung angereist, um sie zu besuchen und zu beschenken. Die Geschenke seien ihr vor seinen Augen abgenommen und der Besuch auf fünf Minuten beschränkt worden, weil seine Tochter gegen die Hausordnung verstoßen habe.

"Permanente Gefahrenquelle und potenzielle Gefährdung"

Das Landesjugendamt hat die Haasenburg GmbH (...) intensiv beraten. Unsere Anhörung und die Akteneinsicht legen (...) den Schluss auf Mängel bei der Ausübung der Aufsicht über die Haasenburg GmbH durch alle beteiligten Instanzen nahe. Das Vorgehen und die Kommunikation zwischen örtlichen Jugendämtern, Landesjugendamt und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erwiesen sich in wesentlichen Teilen als unwirksam.

Das Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung in den Einrichtungen (...) war zurzeit unserer Untersuchung nicht zu belegen. Die möglichen körperlichen Zwangsmaßnahmen stellen allerdings eine permanente Gefahrenquelle und potenzielle Gefährdung dar.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sowie Zwangsmaßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen werfen Rechtsfragen auf, die durch eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene geklärt werden sollten. (Tsp)

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