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Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.

© Tsp

So kann’s gehen: Ups, du bist nicht eingeladen?

Einmal in der Woche fragen Sie Elisabeth Binder, wie man mit komplizierten oder peinlichen Situationen so umgeht, dass es am Ende keine Verstimmungen gibt: So kann's gehen.

Eine gute Freundin hat zur Geburtstagsparty eingeladen. Jeder soll etwas zum Essen und Trinken mitbringen. Spontan habe ich eine gemeinsame Freundin gefragt, was sie mitbringt und ob wir vielleicht zusammen etwas vorbereiten sollten. Da stellte sich heraus, dass sie gar nicht eingeladen ist. Das ist mir nun unendlich peinlich. Muss ich der Gastgeberin gestehen, dass ich indiskret war?

Mareike, redselig

Das ist der Albtraum aller Gastgeber mit begrenzten Raumkapazitäten und einem gewissen perfektionistischen Ehrgeiz. Man hat eine lange Liste von Freunden. Aber nur eine begrenzte Anzahl lässt sich unterbringen. Es muss also eine Auswahl getroffen werden. Wo fängt man an, wo hört man auf? Am liebsten möchte man alle dabei haben, aber das geht nun mal nicht. Manche Gastgeber sagen bei der Einladung dazu: „Bitte keine Gemeinschaftsgeschenke.“ Wenn Sie diesen Satz hören, ist das ein untrügliches Zeichen dafür, dass Sie über die geplante Fete bitte nicht überall im erweiterten Freundeskreis reden sollten. Zwar müsste man eigentlich auf Verständnis hoffen dürfen, wenn jemand mal nicht eingeladen ist. Aber so großherzig sind viele Menschen nicht.

Am vernünftigsten wäre es, die Gastgeberin anzurufen und ihr die ungewollte Indiskretion zu gestehen. Schließlich meinten Sie es nur gut und konnten nicht ahnen, dass die gemeinsame Freundin nicht miteingeladen war. So ziehen Sie möglicherweise zwar etwas Unmut auf sich selber. Aber Sie geben der Gastgeberin die Chance, die Sache zu bereinigen, indem Sie die Freundin doch noch einlädt. Auf diese Weise verhindern Sie auch, dass eine nicht ausgesprochene Verstimmung der Freundschaft nachhaltig schadet. Am besten wäre es doch, wenn Sie sich alle zuprosten und einen Strich unter die Sache ziehen könnten.

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