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Berlin: So soll die Ausbreitung verhindert werden

SPERRGEBIET Ein Sperrgebiet wird zum Schutz von Nutzgeflügel in einem Umkreis von drei Kilometern rund um den Fundort eingerichtet. Vor Geflügelbetrieben werden Seuchenmatten ausgelegt, Veterinäre sind ständig im Einsatz.

SPERRGEBIET

Ein Sperrgebiet wird zum Schutz von Nutzgeflügel in einem Umkreis von drei Kilometern rund um den Fundort eingerichtet. Vor Geflügelbetrieben werden Seuchenmatten ausgelegt, Veterinäre sind ständig im Einsatz.

BEOBACHTUNGSGEBIET

Zehn Kilometer um den Fundort ist eine Beobachtungszone ausgeschildert. Geflügeltransporte sind verboten, der Verkauf wird überwacht – wiederum als Schutz der Nutztiere vor Ansteckung. kög

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