zum Hauptinhalt

Berlin: SO STEHT ES IM GESETZ

(14 bis 18 Jahre) ist laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder wenn Geld dafür bezahlt wird. Gleiches gilt, wenn die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

(14 bis 18 Jahre) ist laut Paragraf 182 des Strafgesetzbuches nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder wenn Geld dafür bezahlt wird. Gleiches gilt, wenn die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

Nur 27 Fälle wurden im vorigen Jahr bei der Polizei angezeigt. Der Paragraf 182 wurde erst 1994 ins Gesetzbuch aufgenommen. Er soll mit einer geschlechtsneutralen Formulierung Jugendliche vor „Verführung“ schützen. Er ersetzte den berüchtigten SchwulenParagrafen 175.

Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren wird wesentlich härter bestraft: Das Gesetz sieht sechs Monate bis zehn Jahre Haft vor. „Schwerer“ sexueller Missbrauch wird noch schärfer geahndet. Aktenkundig wurden 2004 in Berlin 796 Fälle, die Dunkelziffer ist groß. Ha

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false