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Berlin: Soko Wok

Von Bernd Matthies Starke Worte. „Habt Ihr“, heißt es in Fraktur auf dem kleinen Plakat im Fenster des Restaurants, „schon wieder die Gestapo?

Von Bernd Matthies

Starke Worte. „Habt Ihr“, heißt es in Fraktur auf dem kleinen Plakat im Fenster des Restaurants, „schon wieder die Gestapo?“ Der Vergleich ist reichlich überzogen und der Lage der Berliner Gastronomie kaum angemessen, aber Norbert Frankenstein, der Besitzer von fünf Thai-Restaurants in der Innenstadt, wird von gerechtem Zorn getragen. Schließlich habe sich ein Schweizer Gast nun einmal exakt an das historische Vorbild erinnert, als jetzt wieder einmal sieben unfreundliche Beamte den Betrieb in „Tuans Hütte“zur besten Abendzeit lahm legten, nicht wahr? Als sie nach etwa 80 Minuten ohne Ergebnis wieder verschwanden, waren zwangsläufig auch die Gäste gegangen, nicht zum ersten Mal in der beschwerlichen Karriere des Wirts. Frankenstein hat Buch geführt: Seine Restaurants sind seit 1993 fast 40 Mal in dieser Weise heimgesucht worden, allein 1998 zwölf Mal; nun befürchtet er, dass es in die letzte Runde geht. Er leidet seit einiger Zeit an Asthma und sagt dieser Tage zum ersten Mal seit Gründung des Mao Thai, er sei nun endgültig am Ende und wolle den Kram hinwerfen,

Aktueller Höhepunkt der Auseinandersetzungen: Das Arbeitsamt hat gerade die Arbeitsgenehmigungen für zwei wichtige Köche nicht verlängert mit dem Argument, sie seien im letzten Jahr nicht tarifgerecht bezahlt worden. Richtig, sagt Frankenstein, in den ersten Monaten zahle er bekanntermaßen nur zwei Drittel des Tarifgehalts, so lange, bis die Köche voll einsatzfähig seien. Inzwischen würden sie voll bezahlt. Frankenstein mag sich in diesem Paragrafendschungel nicht mehr länger bewegen; seine Einschätzung der Arbeit der Arbeitsamtsbürokratie ist ohne juristische Konsequenzen nicht mehr druckbar.

Die behördliche Aufmerksamkeit wäre verständlich, handelte es sich bei ihm um einen hartgesottenen Kriminellen mit Neigung zur illegalen Beschäftigung. Doch das Gegenteil ist zutreffend: Mit geradezu demonstrativer Offenheit kämpft er für das, was er für sein Recht hält: thailändische Gerichte von thailändischen Köchen zubereiten zu lassen. Der einzige substanzielle Vorwurf, der ihm bislang gemacht wurde: Ein legal in Berlin lebender Koch hatte vertretungsweise nicht in jenem Restaurant gearbeitet, für das er gemeldet war, sondern in einem anderen von Frankensteins Betrieben.

Es scheint, als habe der Wirt bei seinem Einsatz für die authentische Thai-Küche jede Menge Feinde. Gestapo? Nun ja. Wie immer in solchen Fällen stoßen sich die Darstellungen des Vorgangs hart im Raum. Frankenstein hat auf seine letzte Dienstaufsichtsbeschwerde ein routiniert freundliches Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im Landesarbeitsamt bekommen. Darin heißt es, am Vorgehen der Beamten habe man nichts Beanstandenswertes finden können. Welche Behörde jeweils für die zahlreichen anderen Durchsuchungen verantwortlich gewesen sei, lasse sich nicht klären: Da gebe es den Zoll, die Polizei… Karl Weißenborn, der Chef des Berliner Hotel- und Gaststättenverbands, nennt die Häufung der Überprüfungsaktionen in Frankensteins Betrieben „sehr ungewöhnlich“.

Wenn die Beamten in die Küche drängen und sich die Papiere der Beschäftigten zeigen lassen, ist das nur die offen sichtbare Seite ihrer Arbeit. Denn die Thai-Köche und die ebenfalls aus dem fernen Osten stammenden Geschäftsführer der Restaurants müssen mehr erdulden. Praktisch alle haben, wie Frankenstein sagt, spätestens nach vier Wochen in Berlin Bekanntschaft mit dem Polizeigewahrsam gemacht, sie wurden mit Wohnungsdurchsuchungen überzogen und erkennungsdienstlich behandelt; jeder seiner vier Geschäftsführer habe ferner ein Scheinehe-Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen über sich ergehen lassen müssen – alles ohne jegliches Ergebnis.

Gestapo? Was Frankenstein und seine Leute erleben, scheint eher das Ergebnis einer ausufernden Bürokratie zu sein, deren einziger Lebenszweck es ist, ein unsinniges, überholtes Ausländerrecht zu exekutieren. Richtig ist, dass es zahlreiche arbeitslos gemeldete deutsche Köche gibt - aber ebenso viele leere Stellen. Denn jeder einigermaßen anspruchsvolle Küchenchef bestätigt: Der größte Teil der arbeitslos gemeldeten Köche ist für die Arbeit im Restaurant praktisch nicht zu gebrauchen, wegen Allergien oder anderer Berufskrankheiten, wegen Alkoholabhängigkeit oder Berufsmüdigkeit, oder nur tagsüber, oder ... Dass das Arbeitsamt einen deutschen Koch in seiner Kartei fände, der voll einsatzfähig ist und thailändisch kochen kann, das hat Frankenstein noch nicht erlebt.

Des Kanzlers Green-Card-Initiative hat an der Lage nichts geändert. Die Bedürfnisse der mittelständischen Gastronomie spielten dabei keine Rolle, und so gilt für Spezialitätenköche aus dem fernen Osten weiter ein groteskes Prüfungsverfahren, das sich die ZIHOGA, die zuständige Zentralstelle der Bundesanstalt für Arbeit, ausgedacht hat: In Thailand bedeutet dies, dass der betreffende Koch nicht nur seine Prüfungsnachweise vorlegen, sondern sich noch einer weiteren Prüfung durch einen in Bangkok ansässigen Schweizer Koch unterziehen muss – sie kostet den deutschen Gastronomen satte 400 Euro. Ausnahmen werden nicht gemacht, und nach drei Jahren in Deutschland läuft die Aufenthaltsgenehmigung endgültig aus, der Koch muss nach Hause, egal, ob es einen qualifizierten Nachfolger gibt oder nicht.

Ohnehin ist die Zahl dieser Spezialitätenköche pro Restaurant auf einen, im Ausnahmefall zwei, begrenzt. Nach einem Thailand-Aufenthalt 1998 machte Frankenstein den Vorschlag, die Absolventen einer Bangkoker Berufsschule für ein Auslandspraktikum nach Deutschland kommen zu lassen, der zuständige Bildungs-Staatssekretär aus Bangkok besichtigte seine Restaurants und stimmte zu – doch das Auswärtige Amt lehnte kühl ab. Kein Wunder, dass der Chef es gern sieht, wenn seine Leute eine Deutsche heiraten, denn sonst gäbe es seine Restaurants wohl längst nicht mehr.

Die Berliner Seite der Angelegenheit illustriert vor allem, weshalb die Arbeitsämter so heftig ins Gerede gekommen sind: Für Frankensteins fünf Betriebe sind drei Arbeitsämter zuständig, die eine Zeit lang von einem vierten Amt koordiniert wurden. Sein Ende 1997 in einem Brief an die Arbeitsverwaltung formulierter Vorschlag, die entsprechenden Akten bei einem Amt zusammenzuführen und so zumindest einen Teil des Verwaltungsaufwandes einzusparen, wurde ignoriert; er glaubt, dass die auffallende Häufung der Razzias 1998 mit dieser Unbotmäßigkeit zusammenhängen müsse. Was auch immer dahinter stecken mag: Der größte Arbeitgeber der Stadt, der öffentliche Dienst, legt dem zweitgrößten Arbeitgeber, der Gastronomie, offensichtlich jeden nur erdenklichen Stein in den Weg. Wenn er könnte, sagt Frankenstein schon seit längerer Zeit nicht ohne Erbitterung, hätte er den Kram wohl längst hingeschmissen - nun scheint es soweit zu sein. Ganz ohne Gestapo.

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