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Berlin: Soll die Polizei zu Bagatellunfällen kommen?

In der Regel kann ein kleiner Blechschaden genauso schnell aus der Welt geschafft sein wie er passiert ist. Man einigt sich vernünftig (und am besten vor Zeugen), wer für das Malheur verantwortlich ist, tauscht Adressen und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner – und verabschiedet sich mit Handschlag.

In der Regel kann ein kleiner Blechschaden genauso schnell aus der Welt geschafft sein wie er passiert ist. Man einigt sich vernünftig (und am besten vor Zeugen), wer für das Malheur verantwortlich ist, tauscht Adressen und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner – und verabschiedet sich mit Handschlag. Kein Grund, gleich nach der Polizei zu rufen.

Aber Ausnahmen bestätigen auch diese Regel. Zuweilen kracht es nämlich am Unfallort zwei Mal: Zuerst am Blech und dann zwischen den Beteiligten. Und in noch selteneren Fällen kommt es dann sogar bei Blechschäden zu Verletzten. Ein Anruf bei der Polizei beugt solchen Fällen sicher vor. Und auch anderen unangenehmen Überraschungen: Wer kann denn sonst durch einen Blick in die Datenbank garantieren, dass der Wagen des Unfallgegners ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist, die Kennzeichen stimmen, das Auto nicht gestohlen ist und die vorlegten Papiere auch echt sind?

Bei manchem Blechschaden, auch das zeigt die tägliche Erfahrung von Polizisten, lassen sich zudem noch Straftaten aufdecken: von Trunkenheit am Steuer bis zum Versicherungsbetrug mit provozierten Unfällen. Autofahrer haben ein Recht auf polizeilichen Beistand, auch wenn es nur um ihr Blech geht. So viel staatlicher Mindestservice sollte in Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer inbegriffen sein.

Kein Mensch wird gezwungen, bei Bagatellunfällen die Polizei zu rufen. Die Versicherungen haben längst eine Alternative geschaffen, bei der Unfallbeteiligte sich melden können. Von „Notfon“ wird alles organisiert, bis hin zum Abschleppwagen. Falls nötig wird von dieser Einrichtung der Versicherer auch die Polizei eingeschaltet. Im Normalfall erspart das den Unfallbeteiligten nicht nur lange Wartezeiten, sondern auch Zeit, Nerven und einem der Beteiligten eine Geldstrafe. Außerdem: Entgegen der landläufigen Meinung stellt die Polizei bei der Unfallaufnahme keinen Schuldigen, sondern lediglich einen Verursacher fest und dokumentiert die Unfallsituation. Die Versicherungen müssen die Darstellung der Polizei nicht anerkennen, sondern können auf Grund der Schilderung ihres Kunden zu einer ganz anderen Einschätzung des Unfallhergangs kommen.

Es müsste tatsächlich bei einem bloßen Blechschaden genügen, mit einer Kamera einige Fotos zu machen, eine Unfallskizze anzufertigen und den Ablauf schriftlich zu schildern. Die Polizei könnte sich, von dieser Bagatellaufgabe entlastet, auf ihre ureigenste Aufgabe konzentrieren: die Kriminalitätsbekämpfung. 75 Prozent aller Verkehrsunfälle sind Blechschäden und in der Hälfte dieser Fälle einigen sich schon jetzt die Beteiligten ohne uniformierte Unterstützung. Werner Schmidt

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