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Berlin: Soll nach Johannes Paul II. sofort eine Straße benannt werden?

Berlin will eine europäische Metropole sein. Kann man da allen Ernstes eine Entscheidung über die Benennung einer Straße oder eines Platzes nach dem verstorbenen Papst einer Bezirksverordnetenversammlung überlassen?

Berlin will eine europäische Metropole sein. Kann man da allen Ernstes eine Entscheidung über die Benennung einer Straße oder eines Platzes nach dem verstorbenen Papst einer Bezirksverordnetenversammlung überlassen? Der Verweis auf die seit zwanzig Jahren bestehende Gesetzeslage nach dem Motto „Das war hier schon immer so“ wirkt kleinkariert angesichts der Diskussion um eine vorzeitige Heiligsprechung von Johannes Paul II. Der Senat sollte nicht zögern und die Angelegenheit zur Chefsache machen. Nichts anderes ist im Umgang mit diesem großen Mann angemessen – dem Berlin im übrigen viel zu verdanken hat. Seine Rolle bei der Öffnung des Eisernen Vorhangs, die zum Fall der Mauer führte, ist riesig. Darin sind sich alle einig. Und Johannes Paul II. mochte Berlin, genauso wie die Stadt ihn: Bei seinem Besuch im Juni 1996 jubelten die Menschen, als er symbolträchtig durch das Brandenburger Tor schritt, und zum Gottesdienst im Olympiastadion strömten 125000 Menschen. Den Papst jetzt mit Lady Diana zu vergleichen, nach deren Tod eine ähnliche Diskussion geführt wurde, zeugt nicht gerade von politischer Weitsicht. Wenn selbst Gregor Gysi sich vorstellen kann, über einen Johannes-Paul-II.-Platz zu spazieren, muss eine einmalige Ausnahme von der Fünfjahres-Frist doch möglich sein. Eine mutige schnelle Entscheidung stünde der Metropole Berlin gut an.

Ein großer Mann ist gestorben. Betroffen, bewegt und trauernd wollen da viele schnell ein Zeichen setzen und aus ihrer lebendigenTrauer heraus gleich eine Straße nach Papst Johannes Paul II. benennen. Das gleiche starke Gefühl haben andere Betroffene empfunden und in Gestalt eines Straßenumbenennungswunsches ausgedrückt, als Diana, Prinzessin der Herzen, gestorben ist. Und mancher wird sich auch bei Willy Brandt oder Harald Juhnke gefragt haben, ob deren Verdienste nicht so deutlich zu erkennen sind, dass man sie gleich mit der Benennung einer Straße ehren kann. Gewiss hat diese Fünfjahres-Frist, die vergehen muss, bis eine Straße nach einem verdienten Toten benannt wird, bei vielen bekannten Leuten nur einen formalen Sinn. Die Zeit stellt Abstand her, in dem man überlegen und prüfen kann, ob sich denn einer wirklich so viele Verdienste erworben hat, dass man ihm einen festen Ort im öffentlichen Gedächtnis widmet. Dieser Abstand ist eine gute Sache, auch wenn er nicht garantiert, dass jeder Straßennamen höchsten moralischen Ansprüchen genügt. Aber je höher die Gefühlswellen schlagen, desto wichtiger ist der Abstand für ein klares Urteil. Niemand wird erwarten, dass über Johannes Paul II. noch dunkle Tatsachen bekannt werden, die eine Ehrung unmöglich machen. Aber Gesetze gelten für alle, auch für verstorbene Päpste. Werner van Bebber

Juliane Schäuble

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