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Der brandenburgische Finanzminister Christian Görke (Die Linke).

© picture alliance / dpa

Sommertour von Christian Görke: Bundestag ermittelt gegen Brandenburgs Linke

Der Bundestag ermittelt wegen unzulässiger Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2014 gegen Brandenburgs Linke. Grund ist die damalige "Sommertour" von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke.

Der Bundestag hat ein Verfahren gegen die Linkspartei wegen unzulässiger Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2014 eröffnet. Grund ist die damalige „Sommertour“ von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, der auch Spitzenkandidat der Linken in Brandenburg war . Die Bundestagsverwaltung sieht laut Schreiben vom September 2015, das dem Tagesspiegel vorliegt, mehrere „Anzeichen für eine Grenzüberschreitung zur unzulässigen Wahlwerbung“.

Wie aus dem achtseitigen Brief an den Bundesschatzmeister der Linken, Thomas Nord, bis 2012 selbst Parteichef in Brandenburg, hervorgeht, könnte die Sommertour zudem als unzulässige Spende an die Linkspartei gewertet werden – weil das Ministerium die Tour finanzierte. In diesem Fall droht der Linken dem Gesetz nach eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrages, den das Ministerium für die Sommertour zahlte.

Stellungnahme noch diese Woche

Nord sagte am Montag auf Anfrage, noch in dieser Woche werde die Linke die vom Bundestag angeforderte Stellungnahme abschicken. Diese falle umfangreich aus. Er sei zuversichtlich, dass der Verdacht entkräftet, der Fall erledigt werden könne. Zugleich wies er den Verdacht, es handle sich um eine unzählige Wahlwerbung und Parteispende, zurück.

Die Bundestagsverwaltung beruft sich auf ein Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes das Landtags. Demnach habe Görkes „Sommertour“ das Neutralitätsgebot „regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit“ in der Vorwahlzeit und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Aus Sicht des Bundestags lag die Sommertour – Start fünf Wochen vor und Ende acht Tage vor der Wahl – in der „heißen Phase“ des Wahlkampfs.

Daher seien mit der Sommertour die „verfassungsrechtlichen Grenzen“ verletzt worden. Die Übereinstimmung von „regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampfaktivitäten der Linken ermöglichten eine Einbindung der Ministerreise in den Wahlkampf, die über ein bloßes Ausnutzen der Werbewirkung ministerieller Veranstaltungen weit hinausgeht“.

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