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SONNTAGS SHOPPEN: Gesetz soll möglichst schnell geändert werden

DAS URTEILLaut dem Bundesverfassungsgericht ist das seit 2006 geltende Berliner Ladenöffnungsgesetz mit der Freigabe aller vier Adventssonntage verfassungswidrig. Dennoch sind auch nach dem Karlsruher Urteil verkaufsoffene Sonntage in Berlin möglich.

DAS URTEIL

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist das seit 2006 geltende Berliner Ladenöffnungsgesetz mit der Freigabe aller vier Adventssonntage verfassungswidrig. Dennoch sind auch nach dem Karlsruher Urteil verkaufsoffene Sonntage in Berlin möglich. Sie müssen in jedem Fall besonders begründet werden.

DIE KONSEQUENZEN

Die Verbraucherschutzverwaltung führt Gespräche mit allen Beteiligten. Dann wird das Gesetz möglichst bald novelliert. Geklärt werden muss, ob und unter welchen Bedingungen die Geschäfte auch künftig an zehn Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Der Handelsverband hält das auch nach dem Urteil für möglich.

NÄCHSTE ÖFFNUNG

Während der Grünen Woche können in Berlin alle Geschäfte am 24. Januar von 13 bis 20 Uhr öffnen. Der nächste vom Senat beschlossene verkaufsoffene Sonntag ist der 21. März. Offizieller Anlass dafür sind die März-Musik-Festtage. Weitere Termine werden noch mit den Verbänden abgestimmt. sik

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