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Lieber zwei Mal kontrollieren, an wen man welche Mail schickt - das geht im Alltag leider oft unter.

© Kitty Kleist-Heinrich

Sonntagsfrage: Läster-Mail an den Geschäftspartner

Eine geschäftliche E-Mail flapsig kommentiert - und dann aus Versehen an den Geschäftspartner statt an den Kollegen gesendet. Was tut man da? Unsere Autorin weiß Rat.

Ein Kollege hat mir die Mail eines Geschäftspartners weitergeleitet. Ich habe sie leider mit einer ziemlich flapsigen Bemerkung kommentiert und wollte sie zurückschicken an den Kollegen. Irgendwas ist schiefgelaufen, und ich sah, dass sie aus Versehen an den Geschäftspartner gegangen ist. Das ist mir unendlich peinlich. Was tun? (Annika, reuig)

Mit Mails kann man nicht vorsichtig genug umgehen. Leider ist oft das Gegenteil der Fall. Die Fluten verführen zur Fahrlässigkeit. Das geht nicht nur Ihnen so, sondern vermutlich auch dem Geschäftspartner. Dem sollten Sie zeitnah schreiben, dass die Mail für ihn nicht bestimmt war und dass Sie in aller Form um Entschuldigung bitten für den Fall, dass er den Inhalt zur Kenntnis und daran Anstoß genommen hat.

Die meisten Menschen lästern mal und sollten in der Lage sein, darüber hinwegzugehen, wenn sie selber das Ziel sind. Natürlich kann so eine Panne auch irreparable Schäden anrichten. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, dieses Ereignis als Lehre zu betrachten. Das Lästern sollte man sowieso möglichst auf ein Minimum beschränken. Wenn es denn sein muss, dann bitte nur beim mündlichen Austausch, und das auch nur unter sehr vertrauten Menschen.

Auch noch so viele Ermahnungen, sich vor dem Senden einer Mail des richtigen Adressaten noch einmal zu vergewissern, werden nichts fruchten, weil viele Mails unter Zeitdruck entstehen und gesendet werden. Und es sind auch nicht nur Läster-Mails, die, falsch verschickt, Schaden anrichten können. Strategiepapiere oder Liebesgeständnisse sollten möglichst auch nicht in falsche Hände geraten. Manche Mails haben inzwischen Anhänge, in denen genau drinsteht, was ein falscher Empfänger damit tun oder eben auch nicht tun sollte.

Wann immer man merkt, dass eine Mail auf den falschen Weg geraten ist, sollte man rasch eine zweite hinterherschicken mit der Bitte, die fehlgeleitete nicht zur Kenntnis zu nehmen und sofort zu löschen. Der Empfänger einer Mail, die offensichtlich nicht für ihn bestimmt ist, beweist Herzensbildung, wenn er von sich aus dem Absender den Eingang bestätigt und dazu schreibt, dass er rasch gemerkt habe, nicht der gewollte Adressat zu sein, und deshalb die Mail umgehend gelöscht habe.

Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach und schon lange, lange vor der Erfindung des Computers und der E-Mail erdacht worden. Behandle elektronische Irrläufer von Fremden (oder auch Bekannten) so, wie Du Deine eigenen Irrläufer behandelt sehen möchtest. Dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an: meinefrage@tagesspiegel.de

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