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Kasse machen. Vielerorts waren am vergangenen Adventswochenende die Geschäfte auch ohne offizielle Genehmigung geöffnet, so rund um den Gendarmenmarkt, auf dem bis Ende Dezember der „Weihnachtszauber“-Markt stattfindet.

© Paul Zinken/dpa

Sonntagsöffnung in Berlin: Manche Händler öffnen trotz Verbots

Nur an zwei Adventssonntagen dürfen in Berlin Geschäfte öffnen. Nicht alle Händler halten sich daran. Konsequenzen hat das in der Regel nicht.

Rund um die Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg hatten am Sonntag jede Menge Geschäfte geöffnet. Und dies obwohl kein verkaufsoffener Sonntag war und sie ganz offensichtlich nicht nur Artikel des touristischen Bedarfs verkauften. Am Gendarmenmarkt konnten Berliner und Touristen ebenfalls nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt ihrer Kauflust frönen. Auch hier luden Läden und Boutiquen zum Shoppen ein. Für die Berliner Geschäftsleute bleibt es – anders als für ihre Kollegen in Potsdam – ohne Konsequenzen, wenn sie sich über das geltende Ladenöffnungsgesetz hinwegsetzen.

In der brandenburgischen Landeshauptstadt hatte das Ordnungsamt am zweiten Advent in der Innenstadt überprüft, ob sich die Geschäfte an das an diesem Tag geltende Sonntagsverkaufsverbot gehalten haben. In Potsdam dürfen in diesem Jahr in der Vorweihnachtszeit die Läden nur am ersten und vierten Adventssonntag öffnen; für Berlin hingegen wurden der zweite und der vierte Advent als verkaufsoffen deklariert.

Kontrolleure stellten in Potsdam 29 Verstöße fest

Die Potsdamer Kontrolleure, die nach Beschwerden aktiv geworden waren, stellten am Sonntag vor einer Woche 29 Verstöße fest; die Händler mussten dann ihre Läden schließen. Ihnen drohen nun bis zu 5000 Euro Geldbuße. In besonderen Fällen können laut Stadtverwaltung bis zu 15 000 Euro Bußgeld verhängt werden. In Berlin werden maximal 2500 Euro fällig.

Mit Kontrollen müssen Berliner Händler aufgrund der personellen Situation in den Ordnungsämtern in der Regel nicht rechnen. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: An acht vom Senat festgelegten Sonntagen dürfen Läden öffnen, darüber hinaus können sie mit einer Begründung – etwa ein Straßenfest oder ein Jubiläum – zwei weitere Termine festlegen. Beachten müssen sie dabei allerdings, dass in einem Monat nur zwei Sonntage gestattet sind, die zudem nicht aufeinander folgen dürfen. In Brandenburg sind die Regelungen strikter. Dort dürfen Geschäfte nach Landesrecht an höchstens sechs Sonntagen im Jahr öffnen. Die Kommunen entscheiden, an welchen Sonntagen dies zugelassen wird. Die Landeshauptstadt Potsdam will seit mehreren Jahren wie in Berlin zehn verkaufsoffene Sonntage durchsetzen. Mit einer Regelung, nach der die Sonntagsöffnung auch für einzelne Stadtteile genehmigt und die Zahl der Verkaufssonntage erhöht werden sollte, ist die Stadt vor Gericht jedoch gescheitert. Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg haben vor allem die Gewerkschaften und auch die Kirchen gegen eine mögliche weitere Ausweitung der Sonntagsöffnung protestiert.

Verdi kritisiert die fehlenden Kontrollen

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert schon seit langem, dass die Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes in Berlin kaum kontrolliert wird. Seit der Novellierung des Gesetzes 2010 – nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – sei zu beobachten, „dass die ohnehin nicht sonderlich restriktiven Gesetzesvorgaben immer häufiger missachtet werden“, sagt die Verdi-Landesvorsitzende Susanne Stumpenhusen. Die Verfassungsrichter hatten damals besonders gerügt, dass Berlin bei der seinerzeitigen Liberalisierung des Ladenschlusses alle vier Adventssonntage für den Verkauf frei gegeben hatte. Diese Regelung musste Berlin ändern. Stumpenhusen fordert von den zuständigen Behörden, „die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten mit dem erforderlichen Nachdruck zu überprüfen“.

Die Bezirke gehen unterschiedlich vor

Verstöße gegen die Regelungen zum Sonntagsverkauf werden in den Berliner Bezirken sehr unterschiedlich geahndet. Wie berichtet ist vor allem das Ordnungsamt Neukölln aktiv und geht dabei in der Regel gegen Spätis vor, die am Sonntag öffnen. „Wir machen aber keine Jagd auf Spätis, sondern gehen Hinweisen auf Verstöße nach“, sagt Ordnungsamtschefin Nicole Gebell. In diesem Jahr wurden ihren Angaben zufolge bisher schon 190 Verfahren eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 70 000 Euro verhängt, 30 000 Euro mehr als im Vorjahr.

In Pankow gibt es aktuell keine Beschwerden

In anderen Bezirken hingegen hat das Ahnden der Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz keine Priorität. Auch scheint es dort weniger Beanstandungen etwa von anderen Händlern oder Anwohnern zu geben. Im Bezirksamt Mitte beispielsweise sind kaum Beschwerden bekannt geworden. Und auch in Pankow steht das Thema nicht oben auf der bezirklichen Tagesordnung. „Aufgrund der prekären Personalsituation im Ordnungsamt Pankow richtet sich die Alltagsarbeit in hohem Maße nach der Beschwerdesituation“, sagt Stadtrat Torsten Kühne (CDU). Aktuell gebe es keine Beschwerden zum Thema; also kümmere sich das Ordnungsamt „vorrangig um die Überwachung des Grünanlagen-, Hunde-, Umwelt- und Naturschutz- sowie Straßenreinigungsgesetzes“. Er habe sich vergebens dafür eingesetzt, dass inhabergeführte, kleine Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen; der Gesetzgeber habe dies aber nicht gewollt, sagt Kühne. „Lebenswirklichkeit und Rechtslage klaffen weit auseinander, und es obliegt den bezirklichen Ordnungsbehörden mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl, den Spagat zu schaffen“, lautet Kühnes Fazit.

Debattenbeiträge von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Politiker zum Thema Sonntagsöffnung finden Sie hier.

Eine große Reportage über das Geschäft mit den Spätis lesen Sie hier: "Ein Leben außerhalb der Öffnungszeiten"

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