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Berlin: Sonntagsverkauf: "Die Händler können Stände vor ihren Läden öffnen"

Alle Berliner Geschäfte dürfen heute zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr am Sonntag von 12 bis 17 Uhr verkaufen. Den Anlass bildet, wie schon am vorigen Wochenende, die Funkausstellung.

Alle Berliner Geschäfte dürfen heute zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr am Sonntag von 12 bis 17 Uhr verkaufen. Den Anlass bildet, wie schon am vorigen Wochenende, die Funkausstellung. Laut Einzelhandelsverband dürften etwa 1000 Läden die Senatserlaubnis nutzen. Darüber hinaus wünschen sich viele Händler mehr Sonntagsverkäufe anlässlich von Straßenfesten. Seit Jahresbeginn sind dafür die Bezirke zuständig. Einige Wirtschaftsstadträte würden die bisherige Praxis gerne lockern, sehen ihre Hände aber durch die Rechtslage gebunden.

In Charlottenburg zum Beispiel steht am 22. und 23. September das Reichsstraßenfest bevor. Die Interessengemeinschaft der Händler veranstaltet es jeweils im Frühjahr und im Herbst. "30 bis 50 Geschäfte wollen am Sonntag öffnen", sagt die Vorsitzende Ursula Kiesling. Im Vorjahr hatte Landesamt für Arbeitsschutz die Erlaubnis im Frühjahr erteilt, aber im Herbst verweigert. Anlässlich von Straßenfesten werde nur ein Sonntagsverkauf pro Jahr gestattet, hieß es. Nur bei "überregional bedeutsamen" Veranstaltungen sei eine weitere Erlaubnis möglich.

Jetzt wollte CDU-Wirtschaftsstadtrat Klaus-Dieter Gröhler die neue Zuständigkeit des Bezirks ausnutzen, um mehr Sonntagsöffnungen zu genehmigen - zumal auch die zweite diesjährige "Lange Nacht des Shoppings" rund ums Europa-Center naht. Die Aktion findet vom 26. bis 28. Oktober statt. In dem Center am Breitscheidplatz "sind 75 Prozent für eine Öffnung an allen drei Tagen", sagt der Sprecher der Werbegemeinschaft, Tommy Erbe.

Stadtrat Gröhler ließ das Rechtsamt die Chancen grundsätzlich prüfen. Doch mit dem Ergebnis ist er ganz und gar nicht zufrieden. Nur eine seiner Ideen sei zulässig: "Die Händler können an Ständen vor ihren Läden verkaufen." Die Geschäfte müssten dagegen geschlossen bleiben, nicht einmal Beratungen ohne Verkauf seien dort möglich. Die Händlervertreter loben trotzdem, dass Gröhler "sich für uns stark macht", wie Ursula Kiesling sagt.

Andere Bezirke gehen genauso sparsam mit den Genehmigungen um. Denn der Einzelhandelsverband hat gewarnt, dass schon die bisherige Berliner Praxis rechtlich auf wackeligen Füßen steht. Sollten Händler dagegen klagen, dass Konkurrenten sonntags verkaufen dürfen, könnte dies letztlich alle Genehmigungen verhindern.

Die Folgen des Dilemmas zeigen sich auch in den Potsdamer-Platz-Arkaden. Ein Sonntagsverkauf anlässlich eines Festes zum Weltkindertag am 15. und 16. September wurde verweigert, weil die Läden bereits bei einem Feuerwehrfest im Juni sonntags geöffnet hatten. Die Ablehnung kam vom Landesamt für Arbeitsschutz. Die Behörde ist nämlich für Erlaubnisse wegen "überregional bedeutsamer" Veranstaltungen zuständig. Dem Fest in den Arkaden erkannte sie diesen Rang nicht zu. Mittes Wirtschaftsstadtrat Dirk Lamprecht (CDU) übte scharfe Kritik. Was er nicht sagte: Das Bezirksamt hätte den Verkauf genehmigen können.

In Hohenschönhausen wird derweil um die Vorschrift gestritten, wonach alle am Sonntag geöffneten Läden am vorherigen Tag schon um 14 statt 16 Uhr schließen müssen. Am letzten August-Wochenende erlaubte der Bezirk dem Linden-Center den Sonnabend-Verkauf bis 20 Uhr, obwohl das Einkaufszentrum am Sonntag öffnete. Dasselbe war für dieses Wochenende geplant. Es hagelte jedoch Proteste konkurrierender Händler, des Einzelhandelsverbands und von Politikern aus anderen Bezirken. "Um nicht Stroh ins Feuer zu werfen", sagt Center-Manager Gottfried Wabra, habe man sich für den gestrigen Sonnabend schließlich auf einen Ladenschluss um 16 Uhr geeingt.

Für die Erlaubnis gab es einen besonderen Grund: Im Linden-Center läuft ein "Schmankerl-Festival" mit kulinarischen Spezialitäten. Mehr oder weniger zufällig wurde die Veranstaltung in den Zeitraum mit den zwei Sonntagen gelegt, für die es wegen der Funkausstellung ohnehin eine Erlaubnis gab. Die noch ungeklärte Frage lautet: Kann eine Sondergenehmigung die Einschränkungen einer anderen aufheben?

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