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Soziales: Klage um ermäßigte Kitagebühr

Wer sich nicht sofort nach der Geburt beim Jugendamt meldet, der bekommt im schlimmsten Fall erst Monate später die Ermäßigung der Kitagebühr. Eine Mutter fühlt sich vom Land betrogen und erhebt nun Klage.

Familienfreundlich soll das Gesetz eigentlich sein, das jungen Berliner Familien eine Ermäßigung der Kitagebühr des Erstgeborenen bei der Geburt eines Geschwisterkindes gewährt. Doch wer nach der Geburt nicht umgehend zum Jugendamt eilt, der kommt schlimmstenfalls erst Monate später in den Genuss der Entlastung. Und viele Eltern dürften nicht einmal wissen, dass ihnen je nach Einkommen bis zu 80 Euro im Monat entgehen können, wenn sie nicht selbst die Geburtsurkunde ihres Kindes zum Jugendamt tragen. Denn im Gesetz steht, dass die „Ermäßigung für das Geschwisterkind von Amts wegen gewährt“ wird. Von einer Antragspflicht der Eltern ist darin keine Rede.

Deshalb klagt nun eine Mutter gegen das Land Berlin, die sich um die Gebühren-Ermäßigung für insgesamt drei Monate „geprellt“ sieht – weil sie die Geburt ihres zweiten Kindes nicht sofort angemeldet hatte. „Nach der Geburt eines Kindes hat man weiß Gott anderes im Kopf, als gleich zum Jugendamt zu rennen“, sagt die Klägerin, die nicht namentlich genannt werden will. Sie glaubt, dass es vielen anderen Eltern ähnlich geht. Und dass Berlin auf diese Weise viele hunderttausend Euro spart auf Kosten der jungen Familien.

Beim Jugendamt habe man ihr erklärt, so die Klägerin weiter, dass es Fälle gebe, bei denen die Ermäßigung erst nach Jahren gewährt werde. Doch da war der Behördenmitarbeiter wohl falsch informiert: Denn das Land fragt einmal jährlich Einkommen und Zahl der Familienmitglieder bei Berliner Eltern ab, um auf dieser Grundlage die Höhe des Zuschusses oder der Zuzahlung für die Kitagebühren neu zu ermitteln. Maximal elf Monate spart Berlin also auf Kosten der jungen Eltern.

Bei der Senatsverwaltung für Bildung, die für den Fall zuständig ist, bestätigt Sprecher Martin Sand: „Die Ermäßigung des Kita-Zuschusses wird nicht rückwirkend gewährt.“ Entscheidend sei für einen positiven Bescheid das Vorliegen der Unterlagen, aus denen deutlich werde, dass die Ermäßigung gewährt werden könne. Wer am Ende des Monats die Geburtsurkunde des zweiten Kindes beim Jugendamt einreiche, der spare bei der Kitagebühr vom Anfang des Monats an. Ob die klagende Mutter das Geld auch rückwirkend ausgezahlt bekommt oder die Senatsverwaltung recht behält, soll nun das Verwaltungsgericht klären. ball

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