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Sozialgerichte: DGB gegen Klagegebühr für Jobcenter

Die DGB-Chefin von Berlin und Brandenburg, Doro Zinke, hält den Vorschlag zur Wiedereinführung von Gerichtsgebühren für Jobcenter für eine unnötige Belastung der Sozialkassen.

Mit Skepsis betrachtet die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, den Vorschlag von Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma, eine Gerichtsgebühr für Jobcenter in Höhe von 150 Euro wieder einzuführen, die etwa die Rentenversicherung oder Krankenkassen zahlen müssten. Dadurch würden den Sozialkassen Millionen Euro an Versichertenbeiträgen entzogen. „Löcher stopfen und dabei andere Löcher aufreißen, das ist keine soziale Politik“, sagte Zinke.

Es gibt immer mehr Klagen: Nahezu jeder Hartz-IV-Bescheid, der 2010 in der Migranten-Beratungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vorgelegt wurde, war fehlerhaft. In 614 Fällen hatten Betroffene Rat gesucht, weil sie Probleme mit den Jobcentern hatten. Dabei ging es vor allem um abgelehnte Weiterbildungsmaßnahmen, Mietkostenprobleme und falsch berechnete Zuwendungen. „Das ist skandalös“, sagte Zinke. Es zeige, dass die Jobcenter-Mitarbeiter überfordert seien und dass häufig Willkür herrsche.

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