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Berlin: Spandau will Kopftuchverbot für Schülerinnen

Vorstoß von Bezirkspolitikern Senat: Das ist verfassungswidrig

An den Spandauer Schulen soll künftig ein Kopftuchverbot auch für Schülerinnen gelten. Das hat am Mittwoch die Bezirksverordnetenversammlung nach heftiger Diskussion mit der Mehrheit von CDU und FDP beschlossen. Der Vorstoß erntete heftige Kritik. Für Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist er schlichtweg verfassungswidrig.

Für andere religiöse Symbole soll das Verbot nicht gelten, hieß es im Antrag der Spandauer CDU. Während das christliche Abendland für „Toleranz und Gleichheit“ stehe, sei das Kopftuch häufig ein politisches Zeichen, so die Christdemokraten. Es werde benutzt, um den fundamentalistischen Islam ins öffentliche Leben zu tragen und symbolisiere die Ungleichbehandlung der Frau sowie die Ablehnung der freiheitlichen Gesellschaft.

SPD, PDS und Grüne lehnten den Antrag vehement ab. Sie befürchten ebenso wie die Senatsschulverwaltung, dass viele Eltern ihre Töchter dann nicht mehr an die staatlichen Schulen schicken. Alternative Bildungsangebote wie Koranschulen würden entstehen. Die CDU verwies dagegen auf die bestehende Schulpflicht.

Bildungssenator Klaus Böger (SPD) lehne ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ab, sagte dessen Sprecherin Rita Hermanns. Im Gegensatz zu erwachsenen Frauen, die sich frei entscheiden könnten, ob sie in den öffentlichen Dienst gehen oder aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollen, hätten Schülerinnen diese Wahl nicht.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verwies darauf, dass der Gesetzentwurf, der Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten das Tragen religiöser Symbole untersage, sich „auf dem Spannungsverhältnis zwischen der Neutralitätspflicht des Staates und der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Einzelnen“ gründe. Bei Schülern sei das Tragen von Kopftuch, Kreuz oder anderen Symbolen ein Ausdruck der staatlich garantierten Glaubensfreiheit.

Als groben Unfug bezeichnete der Sprecher des Türkischen Bundes, Safter Cinar, das Ansinnen der Spandauer CDU. Hier würden Kinder in einen Konflikt hereingezogen, mit dem sie nicht zu tun hätten. Sie wären gezwungen, zwischen Schule und Elternhaus zu stehen. Der Beschluss sei „politisch und pädagogisch falsch“.

Der Bezirk könne das Kopftuchverbot ohnehin nicht umsetzen, sagte Spandaus Bildungsstadtrat Gerhard Hanke, der auch CDU-Kreisvorsitzender ist. Eine Entscheidung könne nur auf Senatsebene fallen. Er werde die Hauptverwaltung jetzt schriftlich über den Beschluss informieren und gehe von einer Ablehnung aus.

Rainer W. During

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