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Berlin: Spannung bei BVG und Senat vor der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts

Mit Spannung sehen heute die Verkehrsbetriebe, allen voran die BVG, auf das Bundesverwaltungsgericht an der Hardenbergstraße. Verhandelt wird die Frage, ob Konzessionen für das Betreiben von Linien im Nahverkehr generell ausgeschrieben werden müssen, wie es das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden hatte.

Mit Spannung sehen heute die Verkehrsbetriebe, allen voran die BVG, auf das Bundesverwaltungsgericht an der Hardenbergstraße. Verhandelt wird die Frage, ob Konzessionen für das Betreiben von Linien im Nahverkehr generell ausgeschrieben werden müssen, wie es das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden hatte. Auch gegen die Senatsverkehrsverwaltung läuft eine Klage der Bahn AG wegen der Vergabe von 76 Konzessionen an die BVG. Über 50 weitere Konzessionen muss demnächst entschieden werden.

Ausschreibungen sollen nach EU-Recht in den kommenden Jahren vorgeschrieben werden. Berlin will dabei eine Gnadenfrist erreichen, um der BVG die Chance zu geben, sich zu sanieren. Deshalb schloss der Senat im vergangenen Jahr noch einmal einen Unternehmensvertrag mit der BVG, der bis 2007 Zahlungen aus der Landeskasse in Höhe von insgesamt 6,2 Milliarden Mark garantiert. Das von der BVG zusammen mit der Gewerkschaft ÖTV entwickelte Sanierungskonzept greift nur, wenn die Konzessionen nicht verloren gehen.

Wie sich eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Unternehmensvertrag auswirkt, ist juristisch umstritten. Bei einer Entscheidung gegen sie will die BVG auf jeden Fall alle Klagemöglichkeiten ausnutzen. Möglich ist auch, dass der Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen wird. Dann hätten die Verkehrsbetriebe wieder Zeit gewonnen.

kt

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