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Berlin: Sparen – aber nicht zu viel

PDS: Substanz bleibt erhalten - SPD: Schwerpunkte begründen Am Mittwoch wieder Allparteienrunde zur Haushaltspolitik

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Eine neue, schlimme Giftliste für den Haushalt 2004/05 ist nicht in Sicht. Die Senatsverwaltungen haben dem Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) zwar Sparmaßnahmen angeboten, die sich aber nur auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag summieren. Die Ressorts sind hauptsächlich der Forderung Sarrazins nachgekommen, alle staatlichen Ausgaben auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Dazu gingen bis zum Wochenende umfangreiche Papiere bei der Finanzverwaltung ein. Mit der Prüfung und Überarbeitung des Doppelhaushalts 2004/05 reagiert der Senat auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, in dem gerügt wurde, dass die übermäßig hohe Verschuldung Berlins im Etat 2002/03 nicht ausreichend begründet worden sei.

Dies muss nachgeholt werden, um zu verhüten, dass die Verfassungsrichter den Haushalt ein zweites Mal einkassieren. Außerdem will der Senat nicht die Chancen in Karlsruhe mindern, Finanzhilfen des Bundes für Berlin einzuklagen. Dort wird genau hingeschaut, wie die notleidende Hauptstadt mit ihrem Geld umgeht. „An die Substanz des Haushalts 2004/05 müssen wir aber nicht mehr ran“, sagte der PDS-Haushaltsexperte Carl Wechselberg gestern. Zur Disposition stünden nur „die Randbereiche des Etats, nicht die großen Ausgabenblöcke, denn dafür haben wir ein tragfähiges Sanierungsprogramm.“ Am Mittwoch treffen sich die fünf Chefs der Regierungs- und Oppositionsfraktionen ein zweites Mal, um Gemeinsamkeiten der künftigen Haushaltspolitik auszuloten. Heute beraten der Senat und die Abgeordnetenhausfraktionen über die Folgen aus dem Verfassungsgerichtsurteil.

Die Senatsbehörden begründen – in ihren Stellungnahmen an den Finanzsenator – die meisten öffentlichen Ausgaben mit der Rolle Berlins als Hauptstadt, Stadtstaat und Großstadt, mit den Staatszielen der Landesverfassung, bundesrechtlichen Vorgaben, vertraglichen und tariflichen Bindungen. Das gilt zum Beispiel für die Sicherheit im Regierungsviertel und die Hauptstadtkultur, für die Sozialhilfe, die Hochschulfinanzierung, Schulen und Kitas und die neue Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst. Es bleibt jedoch ein Rest, über den Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) sagt: „Da wird es die eine oder andere Veränderung geben.“

Auch der SPD-Fraktionschef Michael Müller plädierte gestern für ein umsichtiges Herangehen an das neue Haushaltsproblem. Trotz extremer Haushaltsnotlage dürfe die Koalition ihre politischen Schwerpunkte – Kitas, Schulen, Hochschulen, Wissenschaft und Kultur – nicht aufgeben, müsse sie aber „hervorragend begründen“. Schwer begründbare Ausstattungsvorsprünge ließen sich angesichts der extremen Haushaltsnotlage nicht mehr halten. Um weitere Sparmaßnahmen „über 200-Euro-Beträge hinaus“ werde man deshalb nicht herumkommen. Am Ende müsse aber die Politik entscheiden. „Und nicht die Juristen“.

Einen Disput über die finanzpolitische Bindungskraft von Grundrechten und Staatszielen in der Landesverfassung hat es schon 1994 gegeben, als eine Enquete-Kommission Vorschläge für eine Verfassungsreform machte. Im Kommissionsbericht wurden diese Verfassungsgebote als „Leitlinien für die gestaltende Politik“ eingestuft, die „grundsätzlich alle Staatsorgane binden“. Gemeint waren das Gleichstellungsgebot, das Recht auf Arbeit und „Unterhalt aus öffentlichen Mitteln“, auf Bildung, die Pflicht des Staates zur sozialen Sicherung, das Recht auf Wohnraum, der Umweltschutz, die Sport- und Kulturförderung. Das Recht auf Bildung wurde sogar als „einklagbar“ bezeichnet. Der damalige CDU/SPD-Senat schloss sich der Auffassung an, dass jeder Bürger aus Grundrechten und Staatszielen „Ansprüche an den Staat ableiten kann“. Aber: „Die Fördermöglichkeiten des Landes dürften in enger Abhängigkeit von den Finanzmöglichkeiten stehen.“

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