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Berlin: SPD: Leine und Maulkorb sind zumutbar

Die Regierungskoalition hat ein Gesetz zum Halten und Führen von Hunden ins Abgeordnetenhaus eingebracht, das vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren schützen soll. Die in diesem Gesetzentwurf aufgelisteten zehn besonders gefährlichen Hunderassen dürfen nur bei Einhaltung besonderer Auflagen gehalten werden.

Die Regierungskoalition hat ein Gesetz zum Halten und Führen von Hunden ins Abgeordnetenhaus eingebracht, das vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren schützen soll. Die in diesem Gesetzentwurf aufgelisteten zehn besonders gefährlichen Hunderassen dürfen nur bei Einhaltung besonderer Auflagen gehalten werden. Leinenzwang und Maulkorbpflicht für diese Hunde sind für uns zumutbare Maßnahmen für Hund und Halter, wenn dadurch das Leben und die Gesundheit von Menschen, insbesondere Kindern, weitestgehend geschützt werden. Chip-Pflicht und Haftpflichtversicherung sind weitere Bausteine dazu. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt unsere Auffassung, wonach diese Maßnahmen für besonders gefährliche Hunde geeignet sind, Schädigungen vorzubeugen.“

Karla Borsky-Tausch

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