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Berlin: Spielstraße kann ein teurer Spaß werden

Auch in Berlin soll es ein Ausbaubeitragsgesetz geben – gegen den Widerstand der Hausbesitzer

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In fast allen Bundesländern gilt es als Selbstverständlichkeit: Grundstückseigentümer werden an den Kosten beteiligt, wenn die Straße vor ihrer Tür neu gebaut, umgebaut oder verbessert wird. Jetzt soll auch in Berlin, wie berichtet, ein Straßenausbaubeitragsgesetz gemacht werden. Es ist der dritte Anlauf seit 1996. Bisher hatten sich die Bürger, vor allem am Stadtrand, erfolgreich dagegen gewehrt.

Mit dem Kostenbeitrag für die Erschließung von Grundstücken hat das neue Recht nichts zu tun. Es geht um die grundlegende Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von öffentlichen Straßen. Zum Beispiel gelten Hauptverkehrsstraßen nach etwa 25 Jahren als abgenutzt. Kleine Wohnstraßen halten entsprechend länger. Beitragspflichtig ist auch die Erneuerung eines Gehwegs, der Straßenentwässerung und der Beleuchtung. Wenn die alte Straße aber nur deshalb unbrauchbar geworden ist, weil sie nicht ordentlich unterhalten und zwischendurch instandgesetzt wurde, kann der Anrainer die Kostenbeteiligung verweigern.

Teuer kann es für die betroffenen Bürger auch dann werden, wenn eine Straße beispielsweise um zwei Meter verbreitert oder um eine Parkspur für die Anlieger ergänzt wird. Bei Verbesserungsmaßnahmen kann das zuständige Tiefbauamt nur dann eine Rechnung schicken, sagen die Gerichte, wenn sich die Baumaßnahme „positiv auf die Benutzbarkeit der Straße auswirkt“.

Neue oder breitere Gehwege und die Trennung von Geh- und Radweg sind nach der geltenden Rechtsprechung in Deutschland klassische Verbesserungsmaßnahmen. Das Gleiche gilt aber auch für den Umbau einer Straße, damit sie den Verkehr besser aufnehmen kann. Beitragspflichtig ist auch die Asphaltierung einer bisher gepflasterten Straße oder der Umbau zur verkehrsberuhigten Zone.

Die Unterhaltung und Reparatur von Straßen bleibt Sache der öffentlichen Hand. Außerdem soll in Berlin gesetzlich festgelegt werden, dass der Umbau nur den Mindeststandards folgt. Teure Granitplatten auf dem Gehweg muss der Anlieger nicht bezahlen. Nach den Plänen der Koalition muss das Land auch in Zukunft 40 bis 80 Prozent der Baukosten selbst aufbringen. Den Rest zahlen die privaten Grundstückseigentümer. Wahrscheinlich wird es eine Härtefallregelung geben.

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