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Berlin: Spielte der Pfleger Herr über Leben und Tod?

30-Jähriger soll fünf schwerstkranke Patienten in der Klinik getötet haben – doch die Beweise sind dünn

Die Tränen laufen Charlotte B. über das Gesicht. „Für mich ist das kein Mensch, der so etwas tut“, sagt sie. „Vielleicht wäre mein Mann doch noch aus dem Koma erwacht, hätte ein paar Worte mit mir gesprochen.“ Um wenigstens Abschied zu nehmen. Seit drei Jahren gehen ihr diese Gedanken durch den Kopf. Sie hatte im Sommer 2001 erfahren, dass ihr Mann keines natürlichen Todes gestorben sei. Das war fünf Jahre nach der Beerdigung. Ein Pfleger soll in fünf Fällen Herr über Leben und Tod gespielt haben. Seit gestern muss sich Thomas K. wegen Totschlags vor dem Berliner Landgericht verantworten.

In einer Ski-Jacke im schrillen Orange saß er auf der Anklagebank und hielt das Gesicht starr in Richtung des Richtertisches. Der schmächtige Mann ist 30 Jahre alt, wirkt jünger. Im Sommer 2001 hatte er ein erschütterndes Geständnis abgelegt. „Ich habe getötet“, gab der einstige Krankenpfleger an. Er sei verantwortlich für den Tod von fünf schwerstkranken Patienten zwischen 50 und 75 Jahren. Er verklärte die Taten als Sterbehilfe: „Ich dachte, ich tue etwas Gutes.“

Zu Beginn des Prozesses aber schwieg er. Sein Anwalt Thomas Sachenbrecker kündigte an: „Er wird sein früheres Geständnis möglicherweise widerrufen.“ Das ist eine überraschende Wende in dem Verfahren, das seit drei Jahren Aufsehen erregt.

Die mutmaßlichen Taten liegen fast acht Jahre zurück. K. arbeitete als Pfleger auf der Intensivstation des Bundeswehr-Krankenhauses in Mitte. Zwischen Januar und September 1996 soll er die fünf Männer getötet haben, indem er die Dosierung der angeordneten Medikamente erhöhte oder sie absetzte. Die Ärzte schöpften keinen Verdacht.

Damals, als er angeblich Herr über Leben und Tod spielte, beging der Einzelgänger auch eine Serie von Brandstiftungen. Sein Traum von einer Karriere bei der Feuerwehr war 1998 endgültig aus. Das Landgericht wies ihn in die Psychiatrie ein. Ein Gutachter hatte einen krankhaften Hang zum Feuerlegen festgestellt. Seitdem sitzt der junge Mann wegen einer Persönlichkeitsstörung im Maßregelvollzug. Während einer Therapiestunde war es dann zum Geständnis gekommen, das er nun nicht wiederholen will.

„Im Prozess wird die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten eine wichtige Rolle spielen“, sagte die Staatsanwältin. „Wir müssen jetzt prüfen, ob er den Tod der Patienten tatsächlich verursachte oder sich nur wichtig machen wollte.“ Ohne das Geständnis ist die Beweislage allerdings dünn. Zwei Leichen wurden exhumiert. Die Obduktionen hätten derart lange nach dem Tod keine Hinweise zu den Taten ergeben, räumte die Anklägerin ein. Warum K. möglicherweise ein falsches Geständnis ablegte, konnte sein Anwalt gestern nicht erklären.

Ein Widerruf des Geständnisse muss aber nicht zwangsläufig zu einem Freispruch führen. Das Gericht befragt nun Vernehmungsbeamte, Klinikpersonal und vor allem Psychiater und Psychologen, die mit K. gesprochen haben. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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