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Berlin: Sportwetten zu Recht verboten

Ungenehmigte Sportwetten sind nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig untersagt. Die 35.

Ungenehmigte Sportwetten sind nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig untersagt. Die 35. Kammer des Gerichts bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Untersagungsverfügung durch das Landeseinwohneramt.

Sportwetten seien Glücksspiele, die ohne behördliche Erlaubnis nicht öffentlich veranstaltet werden dürfen, entschieden die Richter in einem Eilverfahren. Auch ein ausländisches Wettunternehmen mache sich daher - unabhängig von der für sein Heimatland erteilten Konzession - durch das Betreiben einer Annahmeagentur in Deutschland strafbar. Auch der Spieler mache sich "bei summarischer Prüfung" wegen Beteiligung am öffentlichen Glücksspiel strafbar. Dazu leiste die Annahmeagentur - auch wenn sie nicht selbst Veranstalter sei - "strafbare Beihilfe in Tateinheit mit strafbarer Werbung für das verbotene Glücksspiel". Dies verstößt nach Auffassung der Richter gegen die öffentliche Sicherheit. (VG 35 A 130.00)

ddp

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