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Berlin: Staatsvertrag mit Türken bleibt nur Idee - Migrantenverband will stattdessen Vereinbarung

Einen Staatsvertrag zwischen Bund, Ländern und der Türkischen Gemeinde in Deutschland wird es aus juristischen Gründen nicht geben. „Staatsverträge können nur mit Körperschaften öffentlichen Rechts abgeschlossen werden.

Von Sabine Beikler

Einen Staatsvertrag zwischen Bund, Ländern und der Türkischen Gemeinde in Deutschland wird es aus juristischen Gründen nicht geben. „Staatsverträge können nur mit Körperschaften öffentlichen Rechts abgeschlossen werden. Die Türkische Gemeinde dagegen ist privatrechtlich organisiert“, sagte Juliane Baer-Henney, Sprecherin der Berliner Justizverwaltung. Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde, hatte einen Staatsvertrag gefordert, in dem gemeinsame Ziele, Pflichten und Aufgaben festgeschrieben sind.

„Wenn es schon keinen Staatsvertrag geben kann, wollen wir ein Abkommen mit Bund und Ländern abschließen“, sagte Kolat. Die Türkische Gemeinde in Deutschland vertritt rund 240 Vereine, ihr Berliner Landesverband ist der Türkische Bund mit 40 Einzelorganisationen. In einem Abkommen wollen Kolat und Eren Ünsal, Vorstandssprecherin des Türkischen Bundes, Aufgaben wie die Verantwortung für die Migrationserstberatung, Sozialberatung, Altenbetreuung oder Coaching-Systeme für junge Migranten vereinbaren. Als Gegenleistung erwarten die Interessenvertreter ein finanzielles Budget und Entscheidungsbefugnisse, damit Projekte zu fördern. Bisher erhalten Migrantenorganisationen projektbezogene Fördermittel. „Wir werden mit dem Senat darüber Gespräche führen, weil wir Integrationspolitik aktiv mitgestalten wollen“, sagte Ünsal. Nur durch Projektarbeit, die direkt an die Migranten herankommt wie Sozialberatungen oder Elternkurse könnten auch diejenigen Migranten erreicht und überzeugt werden, die sich bisher nicht integrieren ließen und kein Bewusstsein dafür entwickelt hätten.

Der amtierende Sprecher der Senatskanzlei, Günter Kolodziej, findet es „begrüßenswert“, mit dem Türkischen Bund eine solche Vereinbarung abzuschließen. Allerdings gebe es keinen „Automatismus, dass damit ein finanzielles Budget zusammenhängt“. Skeptisch dagegen beurteilt der Integrationsbeauftragte Günter Piening ein Abkommen. „Eine vertiefte Kooperation ist zwar richtig, aber keine Exklusivverträge“, sagte Piening. Außerdem gebe es bereits Förderrichtlinien, nach denen zum Beispiel Anträge für Projekte von Migrantenvereinen bevorzugt werden. Der Integrationsbeauftragte verweist auch auf den Landesbeirat für Migration, dem je sechs Mitglieder von 140 Vereinen angehören.

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