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Laterne

© ddp

Stadtbeleuchtung: Kammergericht stoppt Laternenvertrag

Der Senat hat im Vergabeverfahren des Laternenbetriebs einen Rückschlag erlitten. Der Vertrag mit dem favorisierten Bieter darf nicht unterschreiben werden, solange die Entscheidung über eine Beschwerde des Konkurrenten aussteht.

Der Senat hat bei der geplanten Vergabe des Laternenbetriebs einen schweren Rückschlag erlitten. Das Kammergericht verbot der Stadtentwicklungsverwaltung, den millionenschweren Vertrag mit dem favorisierten Bieter – einer Vattenfall-Tochter – zu unterschreiben, solange die Entscheidung über eine Beschwerde des Konkurrenten Stadtlicht aussteht. Denn nach einer vorläufigen Prüfung sei „ein Erfolg der Beschwerde überwiegend wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Angesichts dieser Zwischenbilanz sieht nicht nur die Opposition ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Auch Jutta Matuschek, Finanzexpertin der Linksfraktion, spricht von „einer Ohrfeige für die Stadtentwicklungsverwaltung, die ein politisches Nachspiel haben wird – nicht nur im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, sondern auch in der Koalition“.

Wie berichtet, hatte Vattenfall bei der Ausschreibung kampflos gewonnen, weil alle drei Mitbieter zuvor aus formalen Gründen ausgeschlossen worden waren. Dabei handelte es sich laut Gericht auch um angeblich fehlende Angaben, die zuvor überhaupt nicht verlangt waren.

Stadtlicht will mit der Beschwerde nicht nur selbst wieder ins Rennen kommen, sondern auch den Ausschluss des vorläufigen Siegers Vattenfall erreichen. Nach Tagesspiegel-Informationen führt Stadtlicht drei Argumente ins Feld: Zum einen hätten die Bieter ihre aktuellen Einkaufskonditionen offenlegen müssen – nicht ahnend, dass die Verwaltung diese strengstens gehüteten Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz zugänglich macht. Zum Zweiten soll die Verwaltung verschwiegen haben, dass in den nächsten Jahren das Gros der Gaslaternen auf Strom umgestellt werden soll. Dadurch kämen zu den heute rund 180 000 Leuchten bis zu 40 000 weitere hinzu. Das wachsende Auftragsvolumen könnte die Preise drücken. Vattenfall dagegen habe als Betreiber des Berliner Stromnetzes zwangsläufig diesen Wissensvorsprung gehabt. Das dritte Argument bezieht sich offenbar auf die vom Parlament geforderte Energieeinsparung um 30 bis 50 Prozent während der siebenjährigen Vertragslaufzeit. Laut einem Besprechungsvermerk, der dem Tagesspiegel vorliegt, hat Vattenfall selbst im zweiten Anlauf nicht plausibel machen können, wie die Energie eingespart werden soll, ist also in einem zentralen Punkt durchgefallen.

Diesen Eindruck bestätigte auch CDU- Haushälter Florian Graf: In einer Sitzung habe er „dreimal nachgefragt“ – und angesichts der vagen Antworten der Verwaltung „den Eindruck gewonnen, dass gar keine Plausibilitätsprüfung stattgefunden hat“.

Die FDP forderte erneut einen Untersuchungsausschuss. Sie will ebenso wie die Grünen vor allem die Vorgeschichte beleuchten. Denn nach einer früheren Ausschreibung hatte der damals unterlegene Bieter Vattenfall sieben Jahre lang gegen das Land prozessiert, weil der eigene Angebotspreis vorab einem Konkurrenten verraten wurde. 2006 gewann Vattenfall auf ganzer Linie – aber beließ es bei dem moralischen Sieg, statt Schadensersatz von der Verwaltung oder deren privater Beraterfirma zu fordern. Dieselben Berater, die damals den Rechtsbruch begingen, standen dem Land auch diesmal wieder zu Diensten.

Die Stadtentwicklungsverwaltung sieht nach der Gerichtsentscheidung zunächst „keinen Handlungsbedarf“. Und die Laternen leuchten weiter – weil der eigentlich längst ausgelaufene Vertrag mit Stadtlicht provisorisch verlängert wird.

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