Stadtentwicklung : Senat will Ferienwohnungen verbieten
27.06.2012 00:00 UhrEin altes Instrument soll’s richten: Mit einem Zweckentfremdungsverbot will Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) gegen hohe Mieten vorgehen. Im Visier hat Müller nicht nur Räume, die als Ferienwohnungen genutzt werden. Das Gesetz soll auch verhindern, dass Hausbesitzer Wohnraum zu Büros oder Praxen umwandeln. Schwergemacht werden soll es auch Eigentümern, die ältere Gebäude abreißen, um langjährige Mieter loszuwerden, die günstige Verträge haben und sich die Komfortwohnungen in den Neubauten dann nicht mehr leisten können. Müller hofft, dass das erforderliche Gesetz bis zum Jahresende vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden wird.
Ein Zweckentfremdungsverbot gab es in Berlin bis 2002. Eingeführt worden war es im Westeil der Stadt. Es war dann aber vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden, weil es damals nach Ansicht der Richter keinen Wohnraummangel mehr gab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Jahr später die Entscheidung. Inzwischen gebe es aber keinen vernünftigen Zweifel, dass es in der Hauptstadt wieder zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt, begründete Müller am Dienstag den Schritt in die Vergangenheit. Er beruft sich dabei auch auf ein Gutachten, in dem festgestellt wird, dass es vor allem in Charlottenburg-Wilmersdorf, Kreuzberg-Friedrichshain sowie Mitte zu wenig Wohnungen mit günstigen Mieten gibt. Müller will aber, wie er sagte, nun weitere Daten sammeln lassen, um das geplante Gesetz „gut begründen“ zu können. Aufschluss soll hier unter anderem der sogenannte Mikrozensus liefern, bei dem auch Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung erhoben werden. Der Mietanteil soll höchstens bei 30 Prozent des Einkommens liegen.
Steigende Mieten und Wohnungsnot in Berlin
Ein stadtweites Zweckentfremdungsverbot kommt für Müller nicht infrage, da es vor allem außerhalb des Zentrums weiter Wohnungen mit vergleichsweise niedrigen Mieten gebe. Bedenken hat Müller aber auch, einzelne Bezirke mit dem Verbot zu belegen, weil es auch innerhalb eines Verwaltungsbereichs erhebliche Unterschiede geben könne. So sei es in Tempelhof-Schöneberg im Norden etwa rings um die Eisenacher Straße kaum noch möglich, Wohnungen mit günstigen Mieten zu finden, was im Süden, in Marienfelde oder Lichtenrade aber immer noch möglich sei.
Müller will sich deshalb auf Ortsteile konzentrieren. Dann könnte das Verbot für das Umwandeln von Wohnungen auch in Schöneberg-Nord, im Süden von Pankow oder in Bereichen von Lichtenberg gelten. Die Entscheidung sei abhängig vom Auswerten der weiteren Daten, die noch erhoben werden sollen, machte Müller klar. Festgelegt werden sollen die Bereiche durch eine flexibel gestaltbare Verordnung der Verwaltung, deren Grundlage das geplante Gesetz sei.


















