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Rauch

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Gesundheit: Das Rauchverbot wirkt – in Restaurants

Zu Jahresbeginn wurde Tabakqualm aus Berlins Gaststätten verbannt. Doch anders als in Speiselokalen herrscht in Eckkneipen häufig noch dicke Luft.

Die einen ziehen eine positive erste Bilanz, die anderen wollen weiterhin erreichen, dass sich Berlins Nichtraucherschutzgesetz in blauen Dunst auflöst: Das Rauchverbot für Berlins Gastronomie ist zwar schon seit einem Jahr in Kraft, aber noch immer gibt es dazu sehr geteilte Meinungen. Die Gegner haben sich in der „Initiative für Genuss“ zusammengeschlossen und bereits 20 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gegen das Gesetz gesammelt. Ende Januar wollen sie die zweite Stufe starten, bei der sie innerhalb von vier Monaten 170 000 Unterschriften zusammenbekommen müssen, um einen Volksentscheid durchzusetzen. Aus Sicht von Bezirksstadträten haben sich viele Wirte und Gäste aber an das Qualmverbot gewöhnt.

„Der erste große Erfolg ist, dass in Speiserestaurants inzwischen überhaupt nicht mehr geraucht wird“, sagt Kreuzbergs Ordnungsstadtrat Peter Beckers (SPD). Anders sei es teilweise noch immer in großen Szenekneipen; dort sieht auch der zuständige Stadtrat von Pankow, Jens-Holger Kirchner (Grüne), „eine Grauzone“. Besonders jetzt im Winter, wenn man draußen nur bibbernd qualmen kann, würden Gäste stattdessen im Lokal zur Zigarette greifen – besonders nach 22 Uhr, „weil viele glauben, so spät sei kein Kontrolleur mehr unterwegs“. Tatsächlich seien die für Jugendschutz- und Rauchkontrollen losgeschickten Ordnungsamtsleute aber oft bis weit nach Mitternacht auf den Beinen.

Ungeniert qualmen dürfen die Berliner weiterhin nur in kleinen Bierkneipen mit nur einem Raum. Ursprünglich galt das Rauchverbot auch dort, wurde aber Ende Juli auf eine Klage zweier Wirte hin vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben – aus Wettbewerbsgründen. Denn das Gesetz lässt als Ausnahme separate Raucherräume zu, in denen weiter gequalmt werden darf. Wer als Wirt genügend Platz hat, kann ein solches Refugium einrichten – doch dafür haben die Kleinstwirte eben keinen Raum. Daher sahen sie sich benachteiligt und bekamen Recht.

Entsprechend sei die Luft in Eckneipen gelegentlich zum Schneiden, heißt es in den Bezirken. „Raucher flüchten dorthin.“ Mancher Wirt versuche auch, sein Lokal als Kleinstkneipe darzustellen, obwohl das gar nicht zutreffe. Derzeit könne man aber schwer einschreiten, weil die Karlsruher Richter nur vage Vorgaben machten. Nach ihrem Spruch darf ein Raucherlokal nur 75 Quadratmeter Fläche haben, keine „zubereiteten Speisen“ servieren und niemanden unter 18 Jahren einlassen. „Doch was ist eine ,zubereitete Speise‘? Und sollen wir mit dem Zollstock rumrennen?“, fragt Stadtrat Kirchner.

Unterstützung erhoffen sich die Bezirke vom Abgeordnetenhaus. Die Parlamentarier müssen das Gesetz entsprechend dem Gerichtsbeschluss überarbeiten. „Dabei sollen sie eindeutig definieren, was eine Einraumkneipe ist“, fordert Jens-Holger Kirchner.

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