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OSTERSERVICE: Öffnungszeiten, Fahrpläne, Apothekendienste

Handel:Blumenläden und Bäckereien dürfen Freitag und Sonntag von 7 bis 16 Uhr öffnen, Montag sind sie zu. Zeitungskioske dürfen an den drei Feiertagen von 7 bis 16 Uhr öffnen.

Handel:

Blumenläden und Bäckereien dürfen Freitag und Sonntag von 7 bis 16 Uhr öffnen, Montag sind sie zu. Zeitungskioske dürfen an den drei Feiertagen von 7 bis 16 Uhr öffnen.

Die Geschäfte in Bahnhöfen und auf Flughäfen dürfen an den Osterfeiertagen ganz normal öffnen. Auch die Trödelmärkte können am Sonntag verkaufen.

Post: Die Filiale im Hauptbahnhof öffnet Freitag, Sonntag und Montag von 8 bis 22 Uhr. Die Briefkästen werden Freitag und Montag wie sonntags geleert, am Sonntag überhaupt nicht.

Verkehr: Sonntag und Montag gilt der Feiertagsfahrplan von BVG und S-Bahn. In den Nächten von Donnerstag auf Freitag und von Sonntag auf Montag verkehren die Züge durchgehend.

Ärzte und Apotheken: Der ärztliche Bereitschaftsdienst und der Apothekennotdienst sind rund um die Uhr unter der Nummer 31 00 31 erreichbar.

Müllabfuhr: Freitag und Montag bleiben die grauen Tonnen stehen. Die Touren verschieben sich auf Karsamstag und Dienstag.cko

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