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Berlin: Stasi-Kontakte: Das Parlament muss warten

Die Überprüfung der 169 Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf mögliche Stasi-Tätigkeiten lässt auf sich warten. Der parlamentarische Ehrenrat hat sich elf Monate nach Beginn der Wahlperiode noch gar nicht konstituiert.

Die Überprüfung der 169 Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf mögliche Stasi-Tätigkeiten lässt auf sich warten. Der parlamentarische Ehrenrat hat sich elf Monate nach Beginn der Wahlperiode noch gar nicht konstituiert. Das kann er auch erst, wenn die ersten Bescheide der Gauck-Behörde vorliegen. Bisher liegt aber noch keine einzige Auskunft vor, nicht einmal über die Mitglieder des Ehrenrats, die als erste überprüft werden müssen. Das Abgeordnetenhaus hatte am 9. März das Verfahren auf interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, PDS und Grünen beschlossen und den siebenköpfigen Ehrenrat eingesetzt, dem der Präsident, die beiden Vizepräsidenten sowie die vier Fraktionschefs angehören.

Präsident Reinhard Führer (CDU) ist unzufrieden mit dem Gang der Dinge. Der Präsident habe der Gauck-Behörde alle bisher gestellten Anträge auf Überprüfung mit der Bitte um schnellstmögliche Auskünfte übergeben, für die Ehrenratsmitglieder bereits im April, sagte Parlamentspressesprecher Lutz-Rainer Düsing. Wegen der Fülle der Anfragen von Bürgen zu Stasi-Akten habe die Behörde aber um Geduld gebeten. Der Präsident mache sich inzwischen jedoch Gedanken über die unbefriedigende Situation.

Nach Angaben Düsings haben auch "noch nicht alle" Abgeordneten ihre Zustimmung zur Überprüfung gegeben, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Bei CDU, SPD und Grünen haben nach eigenen Bekundungen alle Fraktionsmitglieder ihrer Überprüfung schriftlich beantragt. Bei der PDS lehnen das sechs von 33 Abgeordneten ab, wie Fraktionssprecher Günter Kolodziej sagte. Er nannte die Namen Kerstin Anding, Margit Barth, Wolfgang Brauer, Walter Kaczmarczyk, Gesine Lötzsch und Sieglinde Schaub. Margit Barth wurde als Stadträtin wegen IM-Tätigkeit vom Dienst entfernt; der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen. Sie gehört dem Abgeordnetenhaus seit 1996 an. Die anderen fünf argumentieren laut Kolodziej, sie seien schon mehrfach überprüft worden.

Der Ehrenrat bewertet die Auskünfte der Gauck-Behörde vertraulich und unterrichtet die einzelnen Abgeordneten persönlich über das Ergebnis. Bei Erkenntnissen über eine Stasi-Tätigkeit - hauptamtlich oder als IM - kann der Ehrenrat den Betreffenden nur noch dann zur Niederlegung des Mandats auffordern, wenn er ein Verbrechen begangen oder gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Doch gibt es keinen Zwang zum Mandatsverzicht. In der Wahlperiode 1991 bis 1995 wurden drei PDS-Abgeordnete zur Niederlegung des Mandats aufgefordert. Sie taten es aber nicht. Ein SPD-Abgeordneter befolgte dagegen den Rat und schied aus dem Parlament aus. In der letzten Wahlperiode gab es keine belastenden Erkenntnisse. Die PDS lehnte damals das Verfahren ab; alle ihre Abgeordneten verweigerten die Zustimmung zur Überprüfung. Dies tat 1991 nur ein SPD-Abgeordneter (West).

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