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Berlin: Stasi-Verdacht allein reicht nicht für die Kündigung

Was Für Ein Horror. Zumindest in dieser Einschätzung waren sich die Leitung des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und ihr ehedem prominentester Angestellter Rolf Rosenbrock gestern einig.

Was Für Ein Horror. Zumindest in dieser Einschätzung waren sich die Leitung des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und ihr ehedem prominentester Angestellter Rolf Rosenbrock gestern einig. Der Fall Rosenbrock - ein "Horror" (WZB-Geschäftsführerin Christiane Neumann), weil die Kündigung des vermeintlichen Stasi-Spitzels Rosenbrock das WZB spaltet und seinen Ruf beschädigt. Ein "Horror" (Rolf Rosenbrock), weil Rosenbrock seine berufliche Existenz zerstört sieht und deshalb mit allen Mitteln um das wissenschaftliche Überleben kämpft. Gestern errang Rosenbrock einen ersten wichtigen Erfolg: Das Arbeitsgericht Berlin gab dem Wissenschaftler recht und urteilte, die Kündigung sei rechtswidrig.

Ende 1999 hatte ein "Spiegel"-Bericht die wissenschaftliche Gemeinde regelrecht erschüttert. Rosenbrock, der in diversen hohen Gesundheitsgremien mitarbeitete und unter anderem Gesundheitsministerin Fischer beriet, soll in den 80er Jahren für die Staatssicherheit gespitzelt haben. Die Beweiskette stützt sich auf Notizen des Bundesamts für Verfassungsschutz, das Karteien der Stasi einsehen durfte, die seit der Wende im Besitz der CIA sind. Darin soll der Name Rosenbrock einem "IM Maurer" zugeordnet worden sein. Die Verfassungsschützer schrieben die Karteikarte ab, die Bundesanwaltschaft leitete erst ein Ermittlungsverfahren ein und stellte es dann aus Mangel an Beweisen ein. Erst im vergangenen Jahr tauchte schließlich eine Rekonstruktion der so genannten SIRA-Datenbank auf - eine Art elektronisches Posteingangsbuch der Stasi, in dem Stichworte über geliefertes Material verzeichnet sind. Danach soll ein "IM Maurer" Materialien aus dem WZB und zu anderen Themen weitergereicht haben. Das Material selbst und Details fehlen hingegen. Gleichwohl schrieb die Bundesanwaltschaft Ende 1999 einen Vermerk, in dem nun davon ausgegangen wird, Rosenbrock sei "Maurer".

Auf diese zwei Dokumente - SIRA sowie die Meldung des Verfassungsschutzes - stützte das Wissenschaftszentrum seine Kündigung. Der als vertraulich gestempelte Verfassungsschutz-Bericht fehlte allerdings vor Gericht, so dass sich letztlich nur einige SIRA-Bögen als Beweismittel fanden. "Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass wir nur SIRA und nicht nachvollziehbare Quellenmeldungen des Verfassungsschutzes haben", sagte WZB-Anwalt Rolf Schulz. Schulz sprach dennoch von "einem hinreichend konkreten Tatverdacht", weil die Behörden verlässliche Expertisen abgegeben hätten.

Rolf Rosenbrock und sein Anwalt Wolfgang Betz demontierten dagegen systematisch die Quellengrundlage, stellten präzise, manchmal polemisch Stasi, Verfassungsschutz und den Umgang mit den Akten in Frage und stellten fest: "Das ist Verdachtspsychologie." Die Richterin Andrea Hennies, sichtlich ratlos angesichts der hilflosen Argumentation des WZB, urteilte schließlich: auch eine Kündigung wegen Verdachts müsse auf "objektiven Tatsachen" basieren.

Rolf Rosenbrock will sobald wie möglich wieder an die Arbeit gehen und wird nun auf sofortige Weiterbeschäftigung klagen; schließlich, sagt Rosenbrock, geht es nicht nur um seine Arbeit am WZB, sondern auch um die Gesundheitsgremien. Das WZB sprach davon, das Gericht habe es sich "leicht gemacht" und will erst die Begründung prüfen, bevor eine Entscheidung über eine Berufung fällt.

Holger Stark

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