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Berlin: Statt Bannmeile künftig nur noch ein "befriedeter Bezirk"

BONN/BERLIN .In der künftigen Bannzone rund um den Reichstag werden Demonstrationen und Kundgebungen außerhalb der Sitzungszeiten des Bundestags möglich sein.

BONN/BERLIN .In der künftigen Bannzone rund um den Reichstag werden Demonstrationen und Kundgebungen außerhalb der Sitzungszeiten des Bundestags möglich sein.Diese Lösung des Bannmeilenstreits zeichnet sich zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ab.Die innenpolitischen Experten von SPD und Grünen äußerten sich gegenüber dem Tagesspiegel positiv über die Grundzüge des Gesetzentwurfs der FDP.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hält den Entwurf "im großen und ganzen für eine gute Gesprächsgrundlage" und geht davon aus, daß "wir im Frühjahr eine große Mehrheit dafür finden." Auch Cem Özdemir, innenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, hält eine Einigung für wahrscheinlich: "Über die Grundlagen dieses Papiers kann man sich verständigen." Beide Sprecher sehen in einzelnen Fragen noch Diskussionbedarf, rechnen aber mit einer allgemeinen Verständigung der Fraktionen im Frühjahr.SPD und Bündnis/Die Grünen hatten sich in dieser Frage bislang nicht festgelegt; bei den Grünen vertritt der Berliner Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele die Meinung, auf eine Bannmeile solle in Berlin ganz verzichtet werden.

Der ursprünglich vom ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch erarbeitete FDP-Entwurf weicht vom für Bonn geltenden Recht weitgehend ab.Das "Gesetz zur Neueregelung des Schutzes parlamentarischer Beratungen" spricht deshalb nicht mehr von einer Bannmeile, sondern gebraucht den Begriff des "befriedeten Bezirks".Dieser soll rund um den Reichstag gezogen werden (siehe Graphik) und wäre damit im Vergleich zur Bonner Bannmeile kleiner.Eine Einbeziehung des Kanzleramts, die in früheren Plänen vorgesehen war, soll es nicht geben.Wiefelspütz wünscht sich sogar eine Beschränkung auf die Reichstagsseite der Spree.Dann bliebe das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ausgespart.Dieser Teil der Bundestagsgebäude wird die Bibliothek und das Archiv beherbergen.Bei der räumlichen Ausdehnung will die SPD aber anders als die FDP dabei bleiben, den Bundesrat als Organ der Bundesgesetzgebung sowie das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Bannzone zu schützen.Dafür tritt offenbar in einer ersten, positiven Bewertung des FDP-Entwurfs auch das Bundesinnnenministerium ein.Die wichtigste Veränderung gegenüber der in Bonn geltenden Gesetzgebung ist jedoch, daß das Versammlungsverbot in dieser Zone nicht ständig und ausnahmslos gilt.Mindestens außerhalb der Sitzungszeiten von Bundestag bzw.Bundesrat sollen Kundgebungen und Demonstrationen zugelassen werden.Nach dem FDP-Entwurf hätte darüber der Bundestagspräsident zu entscheiden, nach den Vorstellungen der SPD der Innenminister.Das Strafmaß für Verletzungen der Bannzone wird herabgesetzt, sie gelten nicht wie bisher als Vergehen, sondern als Ordnungswidrigkeit.

"Uns könnte es noch etwas flexibler sein", sagt Özdemir, "aber die Differenzen sind nicht so, daß es da keine Lösung geben wird." Er erwartet, daß die Spitzen der beiden Regierungsfraktionen in der letzten Januarwoche eine Lösung festklopfen."Eine grundrechtsfreundlichere Regelung als in Bonn", sagt Wiefelspütz, "der Bundestag hat keine Angst vor Demonstrationen."

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