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Berlin: Sterbehilfe: Giftkapsel oder Streicheleinheiten?

Sterbebegleitung ist nicht zu verwechseln mit Sterbehilfe. Denn die Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Sterbebegleitung ist nicht zu verwechseln mit Sterbehilfe. Denn die Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft.

Sterbebegleitung soll todkranken Menschen ein natürliches, angstfreies und schmerzfreies Sterben ermöglichen. Entscheidend ist die psychische Betreuung der Sterbebegleiter. Zum größten Teil findet die Begleitung zu Hause statt. In Berlin gibt es aber mit dem Lazarus- und dem Ricam-Hospiz zwei Einrichtungen, die Sterbende auch stationär aufnehmen. Stationäre Sterbebegleitung wird zu zehn Prozent vom Hospiz (über Spendeneinnahmen) finanziert, zu weiteren zehn Prozent von den Patienten selbst. Den Rest übernehmen die Kranken- und Pflegekassen. Die ambulante Sterbebegleitung ist ehrenamtlich und deshalb kostenlos.

Bei der Sterbehilfe verabreichen Ärzte nach einem Schlafmittel tödliche Gifte, um ihnen weitere Leiden zu ersparen. In Holland wird dies seit Beginn der 90er Jahre praktiziert. Möglich macht dies eine rechtliche Hilfskonstruktion, während im Strafgesetzbuch "Euthanasie" unter Strafe gestellt ist. Im November 2000 beschloss zunächst das Parlament einen Gesetzesvorschlag mit einem zusätzlichen Passus, demzufolge Ärzte bei aktiver Sterbehilfe straffrei bleiben, wenn sie sich an die strengen Regelungen halten. Heute wird die Gesetzesnovelle im niederländischen Senat eingebracht.

Aus ethischen Gründen lehnt die Vorsitzende der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz, Jutta Schnitzer, aktive Sterbehilfe ab: "Wir haben Beweise dafür, dass Sterbende, die durch die Begleiter menschliche Zuwendung erfahren und deren Schmerzen gelindert werden, nicht mehr nach der Giftkapsel rufen." Kurt Schobert, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, der sich auch für die Tötung auf Verlangen von Kranken einsetzt, widerspricht: "In vielen Fällen verlängert die indirekte Sterbehilfe von Hospizdiensten nur das Leiden. Wenn der Wunsch des Sterbenden nach dem Tod selbstbestimmt ist, dann muss man ihn respektieren."

rcf

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