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Finanzsenator Ulrich Nußbaum.

© dpa

Steuergeheimnis in Berlin: Opposition verlangt Antworten von Ulrich Nußbaum

Der Umgang mit Steuerakten beschäftigt die Berliner Parlamentarier. Welche Regeln gibt es hierfür, wann werden die Akten Abteilungsleitern oder der politischen Führung der Finanzverwaltung vorlegt? Die Abgeordneten fordern Auskünfte von Finanzsenator Ulrich Nußbaum.

Von Sabine Beikler

Die Opposition lässt nicht locker und will den Umgang der Finanzverwaltung mit Steuerakten nach der Sommerpause im Hauptausschuss erörtern. Auch die CDU hat noch Fragen an die Verwaltung und sieht darin mit der Opposition „keinen Konflikt“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer und Rechtspolitiker Sven Rissmann dem Tagesspiegel.

„Wenn man eine gut geführte Verwaltung hat, sollte man auch dokumentieren, in wie vielen Fällen Steuerakten der politischen Führung der Verwaltung vorgelegt worden sind“, sagte Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop. Grüne, Linke und Piraten kritisieren angebliche Widersprüche der Finanzverwaltung in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Klaus Lederer (Linke) und einer später verfassten Pressemitteilung.

Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof antwortete auf die Frage, wie viele Fälle zwischen 2011 Abteilungsleitern und der politischen Leitungsebene einschließlich Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) vorgelegt wurden, dass Aufzeichnungen über die Anzahl der seit 2010 vorgelegten Berichte weder in den Finanzämtern noch in der Senatsfinanzverwaltung geführt werden. Die Finanzverwaltung erklärte im Nachgang, Steuerakten, die dem Abteilungsleiter oder der politischen Führung vorgelegt werden, seien „stets dokumentiert im elektronischen Postbuch“ wie auch durch Paraphen der Empfänger. Listen über die vorgelegten Berichtsfälle würden nicht geführt, „da es dazu keine dienstliche Veranlassung gibt“.

Die Opposition verlangt eine lückenlose Dokumentation

„Wenn es Posteingangsvermerke im elektronischen Buch gibt, ist doch nachvollziehbar, welche Akten durchgegangen sind, und wer sich die angeschaut hat“, sagte Lederer. „Dann erwarte ich, dass meine Fragen beantwortet werden.“ Er wolle weiterhin wissen, welche Akten vorgelegt worden seien. Ramona Pop forderte von der Verwaltung, sie solle „anhand der Aktenvermerke Listen anlegen, die sie bisher offenbar nicht geführt haben“. Es müsse möglich sein, auch nachträglich zu dokumentieren, „welche Steuerakten auf dem Schreibtisch des Finanzsenators gelandet sind“. Die Finanzverwaltung habe in der Sommerpause die Möglichkeit, die Listen anzufertigen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Piraten, Heiko Herberg, forderte eine „lückenlose Dokumentation“. Er erwarte von Ulrich Nußbaum eine „klare Ansage“, dass er in Akten nur dann Einsicht genommen habe, „wenn es straf- oder steuerrechtliche Relevanz gehabt hat“.

SPD-Haushälter Karlheinz Nolte sieht für seine Partei „keinen Besprechungsbedarf. Aber wenn die Opposition das anmeldet, hat sie dazu das Recht“. CDU-Politiker Rissmann sagte, es müsse „generell abstrakt ermittelt werden, warum Steuerakten beigezogen werden“. Das Fragerecht eines Parlamentariers sei ein „hohes Gut“. Jeder habe den Anspruch darauf, dass Fragen „ordnungsgemäß und widerspruchsfrei“ beantwortet werden. Die Verwaltung müsse das darlegen. Es sei „völlig legitim“, dass Fraktionen darüber im Hauptausschuss sprechen möchten. Und er sei sich sicher, dass die Fragen „zur Zufriedenheit aller beantwortet werden können“.

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